Sperrmüll vergessen anzumelden, trotzdem weg
Ahoi,
ich bin aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe vergessen den Sperrmüll zu bestellen :/ Dieser wurde nun trotzdem durch ein vom Vermieter beuaftragtes Unternehmen kostenpflichtig entfernt.
Hat er einfach das Recht das zu tun? Weil bei der lokalen Stadtentsorgung habe ich ja 2x im Jahr das Recht meinen Sperrmüll gratis abholen zu lassen!?
10 Antworten
Wenjn der Sprerrmüll auf der Straße stand, kannst Du froh sein dass das Ordnungsamt sich nicht eingeschaltet hat.
Dann wären neben den Entsorgungskosten noch Gebühren und eine Anzeige möglich gewesen.
Hat er einfach das Recht das zu tun?
Hast Du das Recht, Sperrmüll im Haus des Vermieters oder auf der Straße zu lassen?
Weil bei der lokalen Stadtentsorgung habe ich ja 2x im Jahr das Recht meinen Sperrmüll gratis abholen zu lassen!?
Nützt nix, wenn man das in der Hektik des Umzuges vergisst.
MfG
Johnny
Nein, natürlich nicht. Prüfe eine Anzeige wegen Diebstahl! Ein MIeter hat solche Kosten und Lasten nur zu wuppenn, wenn die Abfuhren regelmäßig vom Vermieter abgeboten werden und dann die Kosten und Lasten in die BK-Abrechnung eingestellt wurden. Viel Glück.
Mag sein, aber Deine Rechtsauffassung tragen die Gerichte hier bei uns eben nicht und nur das gilt, oder? Und da ja alle Kosten und Lasten des Grundstücks in eine BK-Abrechnung einzustellen sind, so jedenfalls der BGH, bin ich gespannt, wie Dein Vermieter hier abzurechen hat mit einer ordnungsgemäßen Abrechnung.
Richtigerweise kann der VM Sperrmüllkosten als BK-Art auf die Mieter umlegen, aber eben nicht dann, wenn der Verursacher ermittelt wurde.
Und genau das ist hier der Fall: Der M trägt die Entsorgung seiner Hinterlassenschaften selbst. Auch ohne Mängelbeseitigungsverlangen, wenn sie außerhalb des Mietgegegenstandes abgestellt wurden.
Das kommt darauf an wie lange der Sperrmüll vor dem Haus lag/stand.
Ohne Anmeldung keine Abholung.
Da kann das Ordnungsamt schon mal aktiv werden.
Wenn du das nicht rechtzeitig machst, dann hat der Vermieter das Recht und du bezahlst.
Falsch. Ich hatte den Fall mit einem Mieter bereits. Ich musste Ihn mehrmals schriftlich auffordern seinen Müll zu entsorgen bevor ich das selbst in die Hand nehmen durfte. Da war monatelang sein Müll in der Garage gelagert. Den Mietausfall musste er natürlich bezahlen (da der neue Mieter für eine Garage voller Dreck natürlich keine Miete bezahlt hat)
Selbst schuld, wenn du dir dies gefallen lassen hast.
Da kannst Du Dir als Vermieter ganz schnell eine Anzeige einhandeln.... also red nicht. Unter Umständen musst Du den Müll auch noch auf deine Kosten einlagern lassen.
... und seit wann ist das so? Gibt es da eine neue Rechtsprechung, die wir hier verpaßt haben?
lies mal http://www.hausblick.de/vermieten-mieter-vertraege/3-leitfaden-vermieten/389-wenn-der-mieter-verschwindet?start=2 Und aus Sperrmüll wird bei manchen Ex-Mietern ganz schnell was angeblich wertvolles. Ich habs erlebt...
Gibt es da eine neue Rechtsprechung, die wir hier verpaßt haben?
Hier ist wenn ich mich recht erinner Leipzig/Halle. Immer noch das Tal der Ahnungslosen?
Wenn du den Müll einfach vor die Tür gestellt hast und niemand den Müll entsorgt hat, dann muss ja der Vermieter den Müll wegschaffen, sonst kommt der nie weg. Das musst du natürlich zahlen.
Dummfug
Die Abfuhren werden vom Entsorger angeboten und anmelden muß der Mieter das selbst.
Steht Sperrmüll vor dem Haus der nicht angemeldet ist wird der nicht abgeholt.