Namensschild an Klingel und Briefkasten

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Ja, die Forderung nach einem einheitlichen Aussehen der Namenskennzeichnung ist meines Wissens rechtens - musste mein Bruder ebenfalls zähneknirschend erdulden.

Der Hinweis des Hausmeisters (?) den Absendern den Zusatz "bei Schmidt" ist in meinen Augen sogar ein nette Hilfstellung zur zukünftigen Vorgehensweise, denn eigentlich bist Du selbst dazu verpflichtet, Absendern eine korrekte Zieladresse anzugeben. Und das im Rahmen der ortsüblichen Klingelbeschilderung, für die in Deinem Fall der Absender des obigen Briefes Sorge zu tragen hat.

sagacy 
Beitragsersteller
 06.12.2012, 16:02

denn eigentlich bist Du selbst dazu verpflichtet, Absendern eine korrekte Zieladresse anzugeben

Natürlich bin ich das, und das habe ich ja auch gemacht, das ist aber nicht mehr gegeben, wenn "Schmidt" am KLingelschild steht, denn ich kann nicht jedem möglichen Absender sagen, dass ich bei "Schmidt" wohne. Ok ich habe meinen Namen einfach drüber geklebt und ich verstehe auch, dass es einheitlich aussehen muss, wenn es gewünscht wird. Aber angenommen ich kann Schriftart und Größe herausfinden und tausche das Klingelschild und den Briefkastennamen aus, sodass es einheitlich aussieht. Können wir dann dazu gezwungen werden den Namen wieder mit "Schmidt" zu ersetzen?

DerFanta  06.12.2012, 15:59

Dein Kommentar zu adavan hilft enorm; ich fasse also zusammen:

Ein Herr Schmidt ist Eigentümer oder Mieter der ganzen Wohnung, zu der EINE Klingel und EIN Briefkasten gehört. Dieser hat seine Wohnung wiederum an drei Personen untervermietet, wovon eine Du selbst bist. Soweit richtig?

Dann geht es also nun darum, ob auf dem Klingelschild letztlich alleine "Schmidt" steht, oder statt dessen bspw. "Müller / Meier / Kunze". Beides dürfte eigentlich genauso im einheitlichen Aussehen der Klingeltableaus möglich sein.

Daher würde ich an Deiner Stelle den Kontakt mit dem Hausmeister suchen, damit er ein den Tatsachen entsprechendes Klingelschild für das Tableau erstellt - es geht schließlich nicht nur um Dich alleine.

Sollte dieser nicht damit einverstanden sein, könnte alternativ auch euer Vermieter ein entsprechendes Begehren äußern, denn primär ist er als Wohnungsmieter dazu berechtigt.

sagacy 
Beitragsersteller
 06.12.2012, 16:07
@DerFanta

Alles richtig, allerdings geht es hier nicht um den Hausmeister, sondern es sind "die Vermittler der Wohnung" - wie sie von sich selbst sprechen (die wohnen zu allem Übel auch noch im Hinterhof).

Das von dir Fettgeschriebene bringt es auf den Punkt. Meine Vermutung ist aber, dass ich mich um die Einheitlichkeit des Klingelschildes kümmern muss, weil unsere "Vermittler" extrem faul sind.

DerFanta  06.12.2012, 16:26
@sagacy

Soweit es dem Schreiben zu entnehmen ist, wäre das einheitliche Bild mit dem Entfernen eures aufgeklebten Etiketts bereits wieder hergestellt, um mehr kümmert sich wohl der Vermittler nicht. Dann würde aber einzig "Schmidt" auf der Klingen bzw. dem Briefkasten stehen - eben euer Problem.

Wenn euer direkter Ansprechpartner bisher der Vermittler war, dann kontaktiert diesen erstmal und bittet ihn darum, auf dem Klingelschild eure Namen statt den des Herrn Schmidt notieren zu dürfen - nur dann entspricht die Beschilderung ja auch den tatsächlichen Gegebenheiten.

sagacy 
Beitragsersteller
 06.12.2012, 16:42
@DerFanta

Ok das mache ich. Aber das heißt im Umkehrschluss, wenn wir unsere Namen nicht auf das Klingelschild schreiben dürfen müssen wir "Schmidt" verwenden. Was ist mit eventuellen Kosten, die Anfallen, wenn mich wichtige Post deswegen nicht erreicht?

DerFanta  06.12.2012, 17:02
@sagacy

Das wäre rein rechtlich dann wohl Deine eigene Schuld, da Du frühzeitig über den "Rückbau" Deiner Schildkreation informiert worden bist, um etwaige Adressanten über die korrekte c/o-Anschrift zu informieren.

Allerdings würde ich mich bei Ablehnung durch den Vermittler mal beim Mieterschutzbund o.ä. erkundigen, ob ihr nicht einen Anspruch auf die Erwähnung eures Namens auf dem Klingel habt, da es sich ja vermutlich um euren dauerhaften Wohnsitz handelt.

sagacy 
Beitragsersteller
 06.12.2012, 17:14
@DerFanta

Alles klar und danke für deine Hilfestellungen!

DerFanta  06.12.2012, 17:15
@sagacy

Aber gerne doch!

DerFanta  09.12.2012, 23:18
@sagacy

Herzlichen Dank für den Stern!


Bei uns im Haus kam das Thema auch neulich auf. Bei uns hat der jeweilige Eigentümer der Wohnung dafür zu sorgen, daß das Erscheinungsbild gewahrt bleibt, nicht der Mieter. Das wurde in unserem Fall wohl irgendwann bei einer Versammlung beschlossen. Kann natürlich überall anders geregelt werden. Wenn dein Vermieter nicht selbst dafür verantwortlich ist, dann soll er bei der Hausverwaltung für dich in Erfahrung bringen, wo du diese Schilder anfertigen lassen kannst oder aber welche Schriftart und -größe verwendet wurde.

sagacy 
Beitragsersteller
 06.12.2012, 15:37

Danke! Weißt du auch ob ich ein Recht darauf habe "meinen eigenen Namen auf Klingel- und Briefkastenschild zu haben"? Was ist, wenn mir Behörden schreiben und wichtige Briefe nicht ankommen, weil die den Adresszusatz "bei Schmidt" nicht kennen?

Schnegge99  06.12.2012, 15:50
@sagacy

Weiß ich leider nicht. Aber vielleicht schaffst du es ja noch vor dem 16.12 die Schilder nach seiner Zufriedenheit zu gestalten, wenn er, wie gesagt, nicht sogar selber dafür zu Sorgen hat. Kannst ja jetzt schlecht alle Behörden, Ämter, Freunde Bekannten informieren, daß sie bei Schmidt auf dem Umschlag vermerken sollen. Und alle Bekannten sollen bei Fam. Schmidt klingeln? Da wird sich Familie Schmidt aber bedanken, oder ist das der Vorbewohner deiner Wohnung und die Schmidt-Klingel ist deine? Wie auch immer, dann soll er dir, wenn er keine neuen Schilder macht, sagen, welche Schriftart und Größe oder wenn es aufwendigere Schilder sind, wo du die fertigen lassen kannst.

sagacy 
Beitragsersteller
 06.12.2012, 15:54
@Schnegge99

Ich weiß nicht wer "Schmidt" ist, aber der Name stand schon bei meinem Einzug auf "meiner" Klingel, "meinem" Briefkasten und sogar an der Wohnungstürklingel und ein fettes Holzschild an der Tür war auch angebracht.

sagacy 
Beitragsersteller
 06.12.2012, 17:14
@sagacy

Danke für deine Zeit und ausführliche Hilfe!

Nachdem ich die Frage erstmals gelesen hatte und auch die ersten Kommentare, habe ich mich gefragt, warum macht die Hausverwaltung so etwas. Für mich kann es eigentl. nur einen Grund dafür geben, die Untervermietung des Herrn Schmidt ist nicht unbedingt erwünscht und man versucht, weil offensichtl. rechtl. keine Möglichkeit besteht, diese Untervermietung auf anderem Wege den Garaus zu machen. Es kann nicht um die Zustellung der Post des Herrn Schmidt gehen, denn es wäre ein Leichtes auch diesen Namne noch mit auf das Briefkastenschild zu bringen. Sie haben gegenüber der Hausverwaltung keinerlei Rechte. Nur der Herr Schmidt. Sie haben Rechte gegen Herrn Schmidt. Fordern Sie Ihn auf diesen Mißstand zu ändern und diese Geschichte mit der Hausverwaltung zu klären. MfG

sagacy 
Beitragsersteller
 07.12.2012, 17:34

Herr "Schmidt" existiert nicht bzw. wohnt nicht mehr in der Wohnung. Das ist der Name eines ehemaligen Mieters der Wohnung.

Da ich gestern ein Gespräch mit ihnen hatte ist die einzige Lösung sachliche und ruhige (und vor allem sehr geduldige) Gespräche zu führen. Mit Anwalt und ähnlichem drohen bringt bei denen nichts. Denn dann kommen Vorwürfe alá:

Das einfache Aufkleben Ihres Namens auf dem Klingelschild ist Sachbeschädigung! Wissen Sie das eigentlich?!

Oder: Warum haben Sie uns nicht gesagt, dass sie Post empfangen möchten? Dann hätten wir doch eine Lösung finden können.

Oder: Ich habe heute wegen dieser Angelegenheit 300 EUR verloren (Anmerkung: er ist selbstständig), weil ich mich den ganzen Tag mit Ihren E-Mails beschäftigen musste!

Ich glaube das sagt alles zu diesen Vermietern.

heimwerker  08.12.2012, 15:11
@sagacy

Dann habe ich wohl die Gegebenheiten nicht so ganz einordnen können. Ich war der Annahme, dass Hr. Schmidt der eigentl. Mieter ist und Sie bei Hr. Schmidt Untermieter. Wie ist denn nun das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Vermieter? Haben Sie einen Mietvertrag mit dem Vermieter (Eigentümer, Verwaltung etc.)? Und wenn nein, wer hat einen Vertrag? MfG

Habt ihr nur eine Klingel und einen Briefkasten????

sagacy 
Beitragsersteller
 06.12.2012, 15:34

Ja und jeder von uns hat auch einen eigenen Mietvertrag!

adavan  06.12.2012, 15:39
@sagacy

Könntest du bitte die Klingelschild-, Briefkasten-, Mietparteiensituation etwas genauer schildern? Einzelparteien, WG oder was?

Habt ihr nur e i n e Klingel für alle, oder was jetzt?

sagacy 
Beitragsersteller
 06.12.2012, 15:46
@adavan

Ja klar:

Wir haben ein Klingelschild neben der Haustür, wir haben einen Briefkasten im Hausflur. Wir sind drei Mieter und jeder hat einen eigenen Mietvertrag. Jeder Mieter zahlt die Miete für sich selbst, es existiert also kein WG Konto o.ä. leben aber in der gleichen Wohnung. Außerdem zahlen wir nicht die Miete an die Person, die uns diese Mail geschrieben hat, sondern an jemand anderen, mit dem auch der Vertrag besteht (habe ich noch nie gesehen) mir wurde beim EInzug gesagt, dass sie nur "die Vermittler wären". Brauchst du weiter Informationen?

adavan  06.12.2012, 15:52
@sagacy

Bei drei Leuten in einer Wohnung geht ne c/o Adresse in Ordnung. Ihr müsstet euch halt einigen, wer dann auf dem Klingelschild genannt wird.

Kontaktiert halt mal den Hauptmieter/ Vermittler oder den Hausbesitzer. Ihr müsst doch einen Ansprechpartner haben

sagacy 
Beitragsersteller
 06.12.2012, 16:12
@adavan

Wie gesagt, "Schmidt" wird uns vorgegeben, der wohnt aber nicht bei uns.

Danke für deine Hilfe! :)