Darf der Vermieter nach Auszug eine Reinigungsfirma beauftragen?

11 Antworten

Wenn du die Wohnung besenrein verlassen hast, kann der Vermieter natürlich eine Reinigungsfirma beauftragen. Aber die muss natürlich er bezahlen.

Btween 
Beitragsersteller
 12.01.2018, 09:13

Die Rechnung dafür will er ja aber uns zukommen lassen

TheAllisons  12.01.2018, 09:19
@Btween

Bezahlen muss er sie aber selbst. Denn er ist der Auftraggeber, und somit muss er zahlen. Vergiß die Rechnung.

Gerhart  12.01.2018, 10:46
@Btween

Dann schickst du die Rechnung zurück an den Absender mit dem Vermerk, dass du nicht der Auftragsgeber seiest.

albatros  12.01.2018, 13:01
@Btween

Schick die Rechnung mit dem Vermerk zurück, dass du die Firma nicht beauftragt hast.

Grundsätzlich muss er euch die Chance zur Nachbesserung mit Fristsetzung geben.

Erst wenn Ihr der Aufforderung nicht nachkommt, kann er eine Firma auf Eure Kosten beauftragen.

Darf er denn einfach so eine Firma beauftragen

Nein, darf er nicht. 

Er muss Euch Gelegenheit geben das selber zu erledigen.

Beauftragt er eine Firma ohne Euch die Gelegenheit zu geben es selber zu machen, bleibt er auf den Kosten sitzen.

Was steht den im Mietvertrag wie die Wohnung zu übergeben ist? Wenn im Vertrag steht das die Wohnung besenrein zu übergeben ist, ist die Beauftragung und die Zahlung der Reinigungsfirma durch den Vermieter zu zahlen.

Wenn der Vermieter mit dem Reinigungszustand der Wohnung unzufrieden war, hätte er die Schlüsselübergabe verschieben sollen damit ihr die Chance zur Nachbesserung habt.

Wenn im Mietvertrag steht, dass die Wohnung besenrein zu übergeben ist, dann muss nur (gründlich) gefegt bzw. gesaugt und abgestaubt werden. Besenrein ist keine porentiefe Reinigung.

Die Rechnung kann er schicken wo hin er will, oder sich in den Popo stecken, oder einen Papierflieger daraus bauen. Zahlen muss er sie selbst, wenn die Wohnung vertragsgemäß übergeben wurde.