verletzung bei nagelmodellage.verklagen?

6 Antworten

Warum sofort anzeigen? Als wenn unsere Bürokraten nicht schon genug mit solchen Fällen zu tun hätten! Die Sache hätte ich mit dem Inhaber direkt geklärt! Entweder ist da preislich was drin (z.B. eine kostenlose neue Behandlung) - oder Du gehst dort nie wieder hin! Und das wäre ja wohl die schlechteste Werbung für dasNagelstudio. Wenn die sich halt solche Werbung erlauben können, sollte das nicht (mehr) Dein Problem sein!

Hat Deine Nagelfee das absichtlich gemacht? Glaub ich nicht. Hat sie sich wenigstens entschuldigt? Bei meiner passiert das auch hin und wieder, dass sie beim Feilen die Nagelhaut verletzt, Find ich aber nicht so schlimm, weil sie die schönsten Nägel hier in der Umgebung macht.

Die Erstattung einer Strafanzeige kannst du zwar grundsätzlich immer machen, jedoch hat diese im vorliegenden Fall keine Aussicht auf Erfolg, da die Mitarbeiterin des Nagelstudios dich aller Wahrscheinlichkeit nicht bewusst/fahrlässig oder vorsätzlich verletzt hat. Somit liegt auch keine Körperverletzung im Sinne des StGB vor.

Du kannst jedoch in Erwägung ziehen, gegen das Nagelstudio Schmerzensgeld zivilrechtlich durchzusetzen. Hierzu solltest du bestenfalls ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können. Sofern dir dieses vorliegt, würde ich das Nagelstudio zunächst schriftlich auffordern, einen pauschalen Betrag X (= Schmerzensgeld) auszugleichen. Sollte dies keinen Erfolg haben, muss das weitere Vorgehen geprüft werden.

Du kannst nochmal hingehen und dich beim Chef beschweren. So ist es eigentlich die Regel. Der Chef macht es dir dann nochmal neu und besser oder erstattet dir Geld oder schmeißt den Mitarbeiter raus.

Guten Abend,

sind Sie nach der Behandlung sofort zu einem Arzt gegangen ? Wenn nicht, dann kann man es nicht gleich Nachvollziehen, wenn es vor Gericht kommt, wieso Sie nicht aufgrund der Schmerzen , einen Arzt aufgesucht haben. Aber besser wäre SIe beschweren sich über die Mitarbeiter, anstatt gleich das große Outcome.

Schlussendlich, wo kein Kläger - da kein Richter

Mit freundlichen Grüßen,

rechtswissen