Kann man gegen einen negativ ausgefallenen Drogentest (Bluttest) klagen?
Ich habe gelesen, dass man wenn ein Bluttest durchgeführt wird und dieser negativ ausfällt man den Staat auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen kann. Stimmt das? Wenn ja wo ist das im Gesetzestext festgehalten? Und kann ich auch die Polizisten und den durchführenden Arzt verklagen? Blutabnahme ohne einwilligung des Betroffenen stellt ja für gewöhnlich den Tatbestandt einer schweren Körperverletzung dar, wegen welcher ich den Arzt dann ja theoretisch verklagen könnte. Und die Polizisten könnte man dann ja theoretisch wegen Anstiftung/Beihilfe zur schweren Körperverletzung anzeigen? Richtig?
9 Antworten
Nein, kannst du nicht. Du kannst im Nachhinein nur klagen oder beschweren, falls im Verfahren etwas nachweislich gegen Gesetze verstoßen hat.
Ansonsten ist der Ablauf bei einem Verdacht der Trunkenheit im Verkehr (Alk oder Btm) immer gleich:
- Feststellen des Fahrzeugführers - entweder mit oder ohne Ausfallerscheinungen,
- freiwilliger Atemalkoholtest oder Drogenwischtest - du lehnst ab, es gibt aber Anzeichen, dass du was genommen hast (auch aufgrund deiner polizeilichen Vorgeschichte),
- Tatvorwurf + Belehrung,
- Anfrage ob du einer Blutentnahme freiwillig zu stimmst -
- ja, dann stimmst du deiner "Körperverletzung" selber zu,
- nein - dann gehts über eine staatsanwaltschaftliche bzw. richterliche Anordnung - die entscheiden anhand der Schilderung der Situation ob die Blutentnahme angeordnet wird -
somit ist rechtlich alles in trockenen Tüchern. Nachträglich kannst du hier nichts mehr anklagen. Das später nichts festgestellt wird, ist dann irrelevant. Die Kosten des Verfahrens trägt dann eben der Staat und nicht mehr du.
Wenn die Blutprobenentnahme rechtmäßig war gibt es nicht anzuklagen. Du hast nur keine Kosten zu Tragen (Arztkosten etc.).
Die Beamten haben demnach rechtlich sauber gearbeitet und wenn vorher die Erscheinungen oder Vortests auf eine Straftat / Ordnungswidrigkeit hindeuten ist alles sicher.
Eigentlich dürfen sie das nicht, wenn du nein sagst und nicht zustimmts können und dürfen sie nix machen, allerdings kann es sein das sie dann nen richterlichen beschluss holen (bitte kontrolle ob auch unterschrieben ist) und dann das alles durchführen.. das dürfen sie .
Derartige Beschlüsse sind auf jeden Fall unterschrieben.
Und erfolgen auch gerne mal mündlich am Telefon!
Wäre mir neu. Es werden keine Drogen-/Bluttests ohne Verdacht durchgeführt.
Nein,das kannst du nicht.
Sonst könnte ich auch in Schlangenlinien auf dem Dreirad durch die Straßen preschen nur um dann getestet zu werden um danach Geld einzusacken.
Du wirst getestet wenn es den Verdacht gibt dass du was genommen hast - das Ganze wird nicht plötzlich zivilrechtlich relevant bloß weil sich der Verdacht nicht bestätigt.
Das ist doch nicht dein Ernst. Derartige Beschlüsse sind auf jeden Fall unterschrieben.