Anzeige gegen Rettungssanitäter? ( => unterlassene Hilfeleistung?)

8 Antworten

Eine Anzeige bringt nichts. Die meisten klagen hier auf Schmerzensgeld oder im schlimmeren Falle zusätzlich auf Ausgleichszahlungen für eine schädliche Folge aus der fehlerhaften Behandlung.

Das sind aber Prozesse, welche fast immer in die höchst mögliche Instanz getragen werden, da der entsprechende Kostenträger immer hofft, dass die Klage abgewiesen wird. Das passiert im übrigen sogar in vielen Fällen. Spätestens die Äußerung "es ginge ihr besser" bei abfallenden Symptomen macht die Sache für die Gegenseite deutlich leichter.

Sofern es ihr ohne Beanstandung wieder besser geht ist das somit nicht sinnvoll.

deine geschichte ist recht unvollständig. die beschwerden deiner kameradin erscheinen eher leicht und legen keine vitale bedrohung nahe, es liegt mit einiger wahrscheinlichkeit nur eine geringfügige störung vor. das rufen des rettungswagens durch die lehrerin war nicht zu beanstanden, das verhalten der retter zwar etwas lässig, aber ebenfalls nicht fehlerhaft. ich als notarzt hätte sie auch nicht mitgenommen, ein medikament brauchte sie nicht, die rückatmung und beruhigung reichten als hilfe aus. und für eine anzeige gibt es keine begründung. soll sich der vater mehr zeit für seine tochter nehmen! Lern was draus, mach einen erste-hilfe-kurs!

Als sie bewusstlos wurde, wurde sie da ins Krankenhaus gebracht? Wenn ja, wird eine Anzeige vermutlich ins Leere laufen. Zumindest auf den ersten Blick und aus der Beschreibung heraus kann ich keine groben Behandlungsfehler erkennen, als der Rettungsdienst kam, war die Hyperventilation das an meisten behandlungsbedürftige Problem. Das Verhalten der Kollegen war sicher nicht in Ordnung, aber schlechte Manieren sind nicht strafbar. Wenn sie das Mädchen aber da geladen und nicht mitgenommen haben, ist es tatsächlich unterlassene Hilfeleistung. Wen man sich über solche Aktionen ärgert ist meiner meinung nach der bessere Weg eine Beschwerde über den offiziellen Weg der Dienststelle. Die Rettungsdienste haben ein gewisses Interesse an ihrer Außenwirkung und nehmen sowas in der Regel ernst.

Silvershadow 
Beitragsersteller
 07.12.2011, 17:51

Na ja, sie hat noch gezittert (am ganzen Körper). Dann haben die beiden Herren sie gefragt ob's ihr besser geht, worauf sie mit "muss ja -.-" geantwortet hat. Dann sind beide gegangen und 2 Minuten später wurde sie dann ohnmächtig. Und nein, ihr ging es danach sehr schnell wieder besser (also nach der Bewusstlosigkeit) daher hat ein Junge aus meinem Kurs sie dann nach Hause gefahren

DoktorNoth  07.12.2011, 20:27
@Silvershadow

Okay, hab nicht richtig gelesen. Steht ja schon oben. Ich Schlimmer. Tja, ich weiß nicht... Medizinischer Grenzfall. ich bleibe allerdings dabei, dass eine Anzeige vermutlich nichts bringen wird. In deren Protokoll dürfte stehen: “Patientin hyperventiliert, Kribbelparästhesien in Fingern und Händen. Nach CO2-Rückatmung gibt Patientin Besserung an. Patientin vor Ort belassen.“ so oder ähnlich. So wäre das Vorgehen medizinisch korrekt. Wenn was passiert wäre, dann sähen die zwei möglicherweise alt aus, aber so...

Die Sachlage im Hinblick auf Zeugen könnte eine Rolle in Gewichtung zur Sachlage im Hinblick auf Rettungssanitäter spielen, wenn du fragst, ob es sinnvoll ist.

Keiner von uns war vor Ort. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Kollegen deine Mitschülerin darum nicht mitgenommen haben, weil sie keine Lust hatten. Die werden sich schon was dabei gedacht haben. Und dafür, dass sie nachdem sie gefahren sind, kurz Ohnmächtig wird, können sie nichts. Und nach der Bewusstlosigkeit hat die Atmung sich ja dann komplett regeneriert. Im Krankenhaus hätten die nicht wirklich viel gemacht. Eine Anzeige wird unter Garantie im Sande verlaufen. Und ich trau den meisten aus dem Rettungsdienst schon zu, das einschätzen zu können, wann ein Patient ins Krankenhaus muss und wann nicht.