Beschwerde über Lärmbelästigung wird vom Vermieter ignoriert: Wie kann ich dagegen vorgehn?

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Zeugen sollten den - übermäßigen - Lärm bestätigen können. Dann den Vermieter mit Fristsetzung - maximal 7 Tage - schriftlich informieren und um Abhilfe bitten. Ferner die Miete entsprechend mindern. Notfalls ärztliches Attest - wegen Lärmbelästigung = Körperverletzung vorlegen. Außerdem sollte jeder im Mieterbund sein, dann hat man Rechtsbeistand - das geht dann ratz - fatz! Also 80,00 EUR ca. im Jahr und alles wird geregelt - es gibt keine Probleme - nur Hindernisse!

imager761  09.12.2015, 09:42

Wie man für so einen derart geschwurbelten Blödsinn "hilfreichst" bewertet wird, bleibt mir ein Rätsel. Um dem unsäglichen Geschreibsel mal Sunstantiiertes entgegenzusetzen:

  • Das Betreten der Zimmer gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Zwar hat die "Oma" jeden vermeidbaren, nach außen dringenden Lärm während der Ruhezeiten - es sei denn, sie wären mit einem Toilettengang verbunden  - zu vermeiden. Wäre sie allerdings als Gebehinderte auf Gehhilfen angewiesen oder könnte sie ein rel. hartes Auftreten mit Prothese oder mit künstl. Hüftgelenk garnicht vermeinden,  hat der ruhegestörte M die davon ausgehenden Geräusche schlicht hinzunehmen :-O
  • Unberechtigten Forderungen muss der VM überhaupt nicht nachgehen noch etwas abstellen, was nicht in seiner Macht liegt.
  • Es stünde dem Fragesteller frei, sich hinsichtlich Bausubstanz und Mietergefüge eine andere Wohnung zu suchen, die seinem Lärmempfinden gerechter würde, solange er seine Mietzahlungen bis zur zulässigen Beendigung seines derzeitigen MV erfüllt.
  • Eine unberechtigte Mietminderung berechtigt den VM zu ordentlicher Kündigung, wenn ein Mietrückstand ab einer Monatsmiete aufliefe. Zu einer fristlosen, wenn nach Abmahnung die unberechtigten Vorhaltungen anhielten und eine damit einhergehende Störung des Mieterfriedens die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar macht.
  • Der VM kann Schreiben des M gleichermaßen ignorieren wie die des Mieterbundes. Das geht alles "ratz-fatz" in die Papiertonne. Und Rechtsbeistand, insbes. vor Gericht, ist keinesfalls in dem Jahresbeitrag des MSB enthalten :-O

G imager761

Laut BGH sind die normalen Wohngeräusche anderer Mieter in einem Mietshaus hinzunehmen. Dazu gehört eigentlich auch Herumlaufen. Die Oma kann ja nichts dafür, dass das Haus so gebaut ist, dass ihr Herumlaufen so laute Geräusche macht. Das wird sie ja nicht absichtlich machen.

Schwierig ist, dass es kaum mögliche Alternativen gibt, die durchsetzbar wären. Das ist ja keine laute Musik oder sowas. Eine Unterlassungsklage wird also hier nicht durchkommen. Man kann ihr ja nicht verbieten, herumzulaufen.

Hält sie denn die Ruhezeiten ein? Der Wohnungsmieter ist nämlich mietrechtlich verpflichtet, zwischen 22.00 Uhr abends und 7:00 Uhr morgens sowie von 13.00 bis 15.00 Uhr ruhestörenden Lärm, verursacht durch Zimmerlautstärke überschreitendes Radiohören und Herumtrampeln, zu unterlassen (BGH V ZB 11/98). Hier sehe ich eine Ansatzpunkt, um ihn zu zwingen, gegen den Lärm vorzugehen.

Was der Vermieter tun könnte, ist bspw. in der Wohnung der Dame Teppichboden zu verlegen, falls das noch nicht der Fall ist oder sie dazu anzuhalten, Hausschuhe anzuziehen: 

Zur Reduzierung des Trittschalls ist dem Mieter einer hellhörigen Altbauwohnung durchaus zumutbar, die Wohnung nur mit Hausschuhen zu begehen und dies auch von den Gästen zu verlangen. LG München I, 25. Zivilkammer, Urteil vom 8. November 1990, Az: 25 O 7514/89.
Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/

Vorgehen wäre also: Zur Sicherheit Lärmprotokoll führen, Mangel an den Vermieter melden mit Frist zur Behebung. Dann Anwalt kontaktieren und weitere Schritte und evtl. Mietminderung besprechen. Die Miete mindern würde ich lieber nicht ohne rechtliche Beratung. Bei so einem Lärm wie Schritten, der nicht absichtlich verursacht wird, kann es schnell sein, dass das Gericht dich am Ende im Unrecht sieht und du wegen Mietrückstand eine fristlose Kündigung im Briefkasten hast. Quelle: https://kautionsfrei.de/blog/bgh-urteil-voreilige-mietminderung-kann-k%C3%BCndigungsgrund-sein

Alles Gute!

Ich kann dir nur widergeben, was mein Anwalt mir damals empfohlen hat. Erstelle ein Lärmprotokoll, wo du tabellarisch aufschreibst wann, wie lange und die Art des Lärms, protokollierst!

Da in deinem Fall höchstwahrscheinlich Aussage gegen Aussage steht, brauchst du Zeugen. Frag doch einfach mal im Freundeskreis oder deine Familie nach, ob dir bereit wären sich das mal anzuhören und dir Schriftlich zu belegen, daß der Lärm wirklich nicht auf Dauer zumutbar ist.

Erst wenn du diese Maßnahmen getroffen hast, kannst du dem Vermieter eine Frist setzen die Probleme ab zustellen. Natürlich würde ich mich an deiner Stelle informieren, ob die Dame evtl. Gehbehindert ist und deshalb solch einen Lärm macht. Evtl. im Vorfeld das Gespräch mit ihr suchen.

Eine Mietminderung würde ich immer nur nach Rücksprache mit einen Anwalt machen. Der kennt die Rechtsgrundlagen bzw. die Fristen usw.

Bei mir ging es damals um Kinderlärm, der rund um die Uhr statt fand. Ich konnte zwar die Miete kürzen. Trotzdem empfand ich es nicht als, befriedigend und bin dann umgezogen!

Lärmempfinden ist immer subjektiv. So lange du nicht objektiv belegen kannst, dass dieser Lärm nicht hinzunehmen ist, kannst du an eine Mietminderung denken. Sonst bist du tatsächlich schnell aus dieser Wohnung raus.

Der Vermieter kann auch wegen Störung des Hausfriedens kündigen.

PS: Der Vermieter ist anscheinend mit der Oma befreundet, und der Lärm entsteht, weil die Oma so rumtrampelt, dass man denken könne, sie seihe ein Ork oder ein Soldat welcher im Kreis marschiert!