Ich habe im Auftrag meines Arbeitgebers Unterschriften gefälscht, kann ich ihn Anzeigen o.ä.?
Ich habe im Auftrag meines ehemaligen Arbeitgebers über einen Zeitraum von zwei Wochen in 2016 mindestens 500 Unterschriften gefälscht. Dabei ging es um Unterschriften von Kaufverträgen. Alle zwei Jahre werden dabei die Akten von der *** AG geprüft. Damit wir die Prämien bekommen müssen alle Verträge unterschrieben sein. Die Prämien werden vor der Prüfung ausgezahlt welche bei 500 Prämien ungefähr 900.000€ entspricht. Wenn bei Prüfung dann gesehen wird das die Unterschriften fehlen müssen die Prämien doppelt zurückgezahlt werden also 1.800.000€.
Nach einer Streiterei habe ich die Firma verlassen und möchte nun wissen ob ich die Firma anzeigen kann. Die Fälschung der Unterschriften habe ich noch in der Probezeit gemacht und hatte damit auch nicht den Mut mich zu weigern dies zutun. Es habe auch andere Mitarbeiter Unterschriften gefälscht.
9 Antworten
Ich habe im Auftrag meines ehemaligen Arbeitgebers über einen Zeitraum von zwei Wochen in 2016 mindestens 500 Unterschriften gefälscht.
Hast Du dazu eine schriftliche Anweisung erhalten? - Sprich wie willst / könntest Du es beweisen?
Kannst du denn deine Behauptung irgendwie beweisen? Auch für den Fall, dass die anderen Kollegen nicht mitziehen?
Wenn du das anzeigen willst, solltest du dich vorher unbedingt von einem Anwalt beraten lassen.
Nein leider nicht, damals wurden die Anweisung wenn nur mündlich ausgesprochen.
Es klingt als hättest du alles freiwillig getan. Sonst hättest du schon damals die Firma angezeigt, Probezeit hin oder her.
Es ist deine Unterschrift, nicht seine. Er könnte natürlich behaupten er wüsste nichts davon, weil du im eigenem Sinne gehandelt hast - wer weiß
Und wenn alle von der Brücke springen, machst du das auch? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das Wort "fälschen" gibt schon Preis, dass sowas nicht rechtens ist. Also ich sehe hier kein Ausweg für dich - weil du nun mal die Tat begangen hast. Hättest auch die Firma verlassen können, wenn die unrechte Dinge machen. Mitgehangen, mitgefangen.
Sie können die Firma bzw. die Personen anzeigen, die Sie zur Unterschriftenfälschung angestiftet haben. Sie müssen aber damit rechnen, dass auch gegen Sie ermittelt werden wird. Denn Sie haben sich möglicherweise auch strafbar gemacht.
Kannst du eine schriftliche Anweisung deines Arbeitgebers vorweisen, dass du die Unterschriften fälschen solltest? Wenn nein, hast du schlechte karten.
Nein habe ich nicht.
Was heißt freiwillig war halt als ich angefangen hab dort zu arbeiten und habe mir halt nicht wirklich was bei gedacht gebe ich zu weil meine beiden Kollegen das auch machen und dort schon 20 Jahre arbeiten. Das wird halt als normal gesehen...