Verkauf Wohnung mit Sondernutzungsrecht Garten - Preis
Hallo Zusammen,
ich möchte meine Eigentumgswohnung mit Sondernutzungsrecht am Garten (direkt bei meiner Wohnung) verkaufen.
Der Makler meinte nun, dass man keinen so hohen Preis bekommt, da es nur ein Sondernutzungsrecht ist.
Stimmt das? Ich denke bei Mehrfamilienhäuser gibt es immer nur Sondernutzungsrecht.
Vielen Dank,
Skyscraber
5 Antworten
Sondernutzungsrecht gibt es nicht immer. Bei uns in der nähe ist z.B. eine riesige Wohnanlage und da ist es so das der garten immer zum Erdgeschoss gehört. Da wo ich wohne ist es wieder anders da ist es ein Gemeinschaftsgarten und egal was ich dort machen will und wenn es nur eine Grillparty ist muss ich die anderen mieter vorher fragen. Es gibt also schon unterschiede und das eine Wohnung mit eigenen Garten einen höhreren preis erzielt als ein gemeinschaftsgarten sollte ja auch klar sein.
Gemeinschaftsgarten ist es auch nicht wirklich. ist umzäunt und auch nur von meiner Wohnung aus begehbar - aber leider gehört er laut Grundbuch auch nicht mir.
Ja, bei Mehrfamilienhäuser ist es Sondernutzungsrecht. Natürlich ist der Preis der ETW niedriger, als wenn der Garten ausschließlich nur zu DEINEM Eigentum gehören würde. Aber schließlich ist das eher die Ausnahme und sollte kein Grund sein den regulären Preis aus diesem Grund zu mindern.
Nicht immer. Bei uns ist es z.B. so, dass der Garten hinter dem Haus wirklich zur Wohnung gehört. Der Garten vor dem Haus ist Sondernutzungsrecht. Da können zwar die Besitzer der unteren Wohnungen etwas anpflanzen, aber das Stück gehört trotzdem der Allgemeinheit
das Stück gehört trotzdem
das ist der Sinn des Sondernutzungsrechts
Sondernutzungsrechte (SNR) werden in der Regel an Gegenständen begründet, an denen die Begründung von Sondereigentum nicht möglich ist (z. B. an Flächen im Garten oder an offenen Stellplätzen). Der Wohnungseigentümer, der ein SNR innehat, kann dadurch ähnlich gestellt werden, als hätte er Sondereigentum an dem Gegenstand. (siehe Wikipedia)
In deinem Fall hängt die Bewertung also auch davon ab, ob das Sondernutzungsrecht an der Gartenfläche im Grundbuch eingetragen ist. Dann wäre ähnlich wie das Sondereigentum and der Wohnung zu werten.
@tabaluga: Sondereigentum an einer Wohnung ist leztlich auch nur ein Recht.
Also im Grundbuch steht dass ich ein Sondernutzungsrecht am Garten habe - das scheint ja dann gut zu sein
Sondernutzungsrecht ist nicht das Sondereigentumsrecht. Da das ja nur ein Recht ist kannst du das nicht verkaufen also wieso sollte dies dann den Kaufpreis beeinflussen. Das Recht kann auch wieder anders organisiert werden.