Kann ein Sammlerstück als Wucher gelten?
Hallo
Ich besitze eine Sammelkarte, welche selten ist aber die es auch mehrmals gibt, jedoch ist die meinige in einem ausgezeichneten Zustand. Die Karte wurde sogar eingeschickt, um deren Zustand zu bewerten und der ausgezeichnete Zustand wurde offiziell von der Firma "PSA" bestätigt.
Kann man eine Sammelkarte zu einem sehr hohen Preis zum Verkauf anbieten, auch wenn man sie für deutlich weniger kaufen kann (Jedoch niemals in einem solchen Zustand)? Kann sie überhaupt als Wucher gelten, da der Wert eigentlich ja unbestimmt und für bestimme Sammler einiges mehr wert ist, als für andere.
Liebe Grüsse
5 Antworten
Preise für Sammlerstücke sind Liebhaberpreise. Du kannst die Karte anbieten zum Preis, den du willst.
Von Wucher kann keine Rede sein. Wucher ist, die Notlage eines anderen auszunutzen, der auf deinen Artikel angewiesen ist, indem du den Preis unangemessen hoch ansetzt. Das hat mit dem Verkauf deiner Sammlerkarte nicht das geringste zu tun.
Kann man eine Sammelkarte zu einem sehr hohen Preis zum Verkauf anbieten, auch wenn man sie für deutlich weniger kaufen kann (Jedoch niemals in einem solchen Zustand)?
Man kann immer irgendeinen preis festlegen, entscheidend ist, ob Jemand bereit ist diesen Preis zu zahlen.
Kann sie überhaupt als Wucher gelten, da der Wert eigentlich ja unbestimmt und für bestimme Sammler einiges mehr wert ist, als für andere.
Sammlerstücke sind für die Sammler von Wert. Für Andere haben sie keinen besonderen Wert.
Natürlich kannst du sie zu jedem x-beliebigen Preis anbieten.....ist halt nur die Frage, ob sich ein Käufer findet
Wucher ist im BGB geregelt.
Wenn jemand die Karte zu deinem Preis kauft wieso sollte er dich danach wegen Wucher verklagen?
"Wo kein Kläger da kein Richter"
Grundsetzlich gilt dann, dass du nachgeben musst und die Karte zurücknehmen musst.
Ob das bei Sammlerstücken und Co. anders regelbar ist kann ich dir leider nicht sagen. So weit reicht meine BWL wissen nicht.
Wo hast Du denn her das das im BGB steht? Schau besser in 291 StGB.
BGB § 138
Hier gilt Angebot und Nachfrage. Sonst nichts.
Hallo
Falls der Käufer keine Ahnung hat, dass er den Artikel auch für deutlich weniger hätte kaufen können, und das erst im Nachhinein bemerkt - Was gilt dann?
Natürlich, er hat den Artikel gekauft und war somit mit dem Preis einverstanden, aber es würde mich trotzdem interessieren.
Gruss