Verkäufer will mich verklagen wegen eines Missverständnis?
Ich habe vor wenigen Monaten ein Paket bestellt. Das Paket ist nie angekommen. Der Paketdienst hat das Paket, wo anders zugestellt.
Bei mir ist keiner zu Hause gewesen. Dann schickt mir der Verkäufer den Nachweis von Hermes. Darauf hat jemand anderes unterschrieben und ich wurde als Original Empfänger eingetragen.
2 mal wird eine Nachforschung beantragt und beide male hat man den Verkäufer gesagt dass das Paket ordnungsgemäß zugestellt hat.
der Verkäufer irgnoriert völlig meinen Fall und richtet sich nach dem Nachweiß ( Liefernachweis mit falscher Unterschrift aber ich als OE)
** Der Zusteller ist übrigens jemand gewesen der kaum Deutsch sprechen konnte.
nun will er den Anwalt einschalten...
was kann ich in dem Fall machen?
15 Antworten
Warten auf den Brief vom Anwalt und gegebenenfalls antworten.
Den Verkäufer anfragen wo dein Paket bleibt.
Anwelcher Stelle ist hier ein Missverständnis vorhanden? Du hast etwas bestellt und es ist nicht da. Punkt.
Den Anwalt seine Arbeit machen lassen. Du hast doch nichts zu verlieren.
Dann wird dir nichts übrig bleiben, als ebenfalls einen Anwalt einzuschalten - oder zu zahlen.
Ich zahle doch nicht für etwas das ich nicht erhalten habe .......
Nachweisen, dass es sich nicht um deine Unterschrift handelt. Dann kann dir der Verkäufer gar nichts.
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Privatverkaeufer? Dann traegst du als Empfaenger das Versandrisiko. Der Verkaeufer muss bestenfalls beweisen, dass er die Ware ordnungsgemaess an dich verschickt hat. Das wird er hier ganz sicher auch koennen. Damit ist er raus aus der Nummer und du bist nach wie vor in der Zahlungspflicht. Dies gilt nur dann nicht, wenn ihr eine Vereinbarung ueber den Verandweg getroffen habt und der Verkaeufer davon abgewichen ist.
Handelt es sich bei dem Verkaeufer aber um einen Unternehmer, haftet dieser bis zur tatsaechlichen Zustellung und muss diese im Streitfall auch beweisen. Wenn die Unterschrift auf dem Abliefernachweis tatsaechlich nicht von einer zur Entgegennahme berechtigten Person stammt, wird der Verkaeufer diese aber kaum beweisen koennen.