Paket wurde falsch zugestellt?
Hallo,
ich arbeite in einer Arztpraxis, an welche letzte Woche ein Paket von GLS geliefert wurde. Da der Fahrer schon längere Zeit wartete, weil alle Kollegen beschäftigt waren, habe ich auf seinem Bildschirm unterschrieben.
Gestern kam dann von GLS ein Schreiben, dass sie uns versehentlich an dem Tag ein Paket für eine andere Arztpraxis, welche allerdings gute 20km entfernt ist, zugestellt mit hätten und ich dafür unterschrieben habe.
Die Pakete standen halt schon da und ich habe dann nicht mehr darauf geschaut, mit sowas habe ich nicht gerechnet. Problem ist, dass die Ware, die in dem Paket für die andere Praxis drin war, bei uns nicht ist. Meine Frage ist jetzt einerseits auch, war das Paket für die Praxis wirklich dabei gewesen, oder nicht und hatte der Fahrer vielleicht falsch eingescannt und das Paket irgendwo anders abgegeben.
Jetzt sagt mein Arbeitgeber, ich müsste jetzt für das Paket haften, da ich ja unterschrieben habe.
Meine Frage ist jetzt, muss nicht das Versandunternehmen haften, da er ja ein Paket falsch zugestellt hat, mit einer großen Entfernung zu der eigentlichen Praxis. Und werde ich jetzt in die Pflicht genommen, was für mich total unvorstellbar ist, hier hat doch der Fahrer einen großen Fehler gemacht?
Danke für Antworten
6 Antworten
Laut deiner Schilderung hast auch Du einen großen Fehler gemacht, da Du irgendetwas entgegen genommen hast und irgendetwas unterschrieben hast ohne es zu kontrollieren.
Auch wenn man es eilig hat oder viele Pakete da sind, wenn die Unterschrift am Ende nichts bedeutet, dann könnte man es ja gleich lassen zu unterschreiben.
Woher wissen wir, dass Du das Paket nicht vielleicht doch entgegengenommen hast?
Falls das Paket irgendwo auftaucht ist alles klar und man weiß, dass Du falsch quittiert hast.
Falls es nicht auftaucht, wird geschaut, wer was wann quittiert hat.
per anwalt unterschriften einfordern und echtheit prüfen. die können die auch kopieren damit sie nicht zahlen müssen, ist ja digital. kann auch sein dass das paket früher verloren gegangen ist und sie einen dummen brauchten wo sie wussten dass der nicht alle pakete prüft.
Meine Frage ist jetzt, muss nicht das Versandunternehmen haften, da er ja ein Paket falsch zugestellt hat, mit einer großen Entfernung zu der eigentlichen Praxis. Und werde ich jetzt in die Pflicht genommen, was für mich total unvorstellbar ist, hier hat doch der Fahrer einen großen Fehler gemacht?
Leider hast du dafür Unterschrieben. Deine Pflicht wäre es gewesen, zumindest die Anzahl der Pakete zu prüfen. Da hätte dir direkt auffallen müssen das ein Paket fehlt. Das hast du leider nicht gemacht und für die volle Anzahl Pakete unterschrieben, auch wenn nicht alle gekommen sind, und nun musst du nachweisen, das nichts angekommen ist.
Wir hatten das auch schonmal, allerdings mit UPS glaube ich, die wollten dann eine Eidesstattliche Erklärung, dass das Paket nicht bei uns angekommen ist. Damit war die Sache dann auch erledigt..
Du hast unterschrieben, also geht man erst einmal davon aus, dass das Paket sich bei euch befindet. Daraus resultiert ein herausgabeanspruch gegen dich bzw. die Praxis. Wenn diesem nicht nachgekommen wird, kommt Schadenersatz in frage.
Wäre dies anders, so könnte man jedes falsche Paket einfach behalten und jemand anderes würde zahlen ...
Die Story ist etwas seltsam:
ich arbeite in einer Arztpraxis, an welche letzte Woche ein Paket von GLS geliefert wurde
OK. Das ist ja nun alltäglich.
Gestern kam dann von GLS ein Schreiben, dass sie uns versehentlich an dem Tag ein Paket für eine andere Arztpraxis, welche allerdings gute 20km entfernt ist, zugestellt mit hätten und ich dafür unterschrieben habe.
Sowas passiert. Natürlich ist das ein Flüchtigkeitsfehler, aber bestenfalls leichte Fahrlässigkeit.
Die Pakete standen halt schon da und ich habe dann nicht mehr darauf geschaut, mit sowas habe ich nicht gerechnet.
Welche Pakete? Bestand die Sendung denn aus mehreren Stücken?
Problem ist, dass die Ware, die in dem Paket für die andere Praxis drin war, bei uns nicht ist.
Demzufolge waren es wohl mehrere Frachtstücke. Das ist dann aber tatsächlich fahrlässig - da muss man nachzählen.
Meine Frage ist jetzt einerseits auch, war das Paket für die Praxis wirklich dabei gewesen, oder nicht und hatte der Fahrer vielleicht falsch eingescannt und das Paket irgendwo anders abgegeben.
Die Frage ist haftungstechnisch irrelevant, weil du mit deiner Unterschrift die korrekte Übergabe ja bereits bestätigt hattest.
Jetzt sagt mein Arbeitgeber, ich müsste jetzt für das Paket haften, da ich ja unterschrieben habe.
Unsinn.Der Arbeitgeber haftet primär für Fehler seiner Erfüllungsgehilfen; deren Mithaftung greift nur abgestuft. Ausgenommen sind hier nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Beides erachte ich im vorliegenden Fall für nicht gegeben.
Du kannst natürlich dem AG anbieten, ohne Anerkennung einer Schuld einen Teil des Schadens freiwillig zu zahlen. Das wäre auch hinsichtlich des Arbeitsklimas zu überlegen. Sofern Rechtsschutz besteht, ggfs. einen Anwalt befragen