DHL Paketzustellung "Briefkasten"
Nach den neuen AGB's von DHL dürfen Pakete, die in einen Briefkasten passen, seit dem 1. Juli 2014, vom Zusteller ohne Unterschrift zugestellt werden.
Was genau versteht die o.g. DHL Vorschrift unter "in einen Briefkasten passen"?
Was genau versteht ein Zusteller unter "in einen Briefkasten passen"?
Ich hatte vor ein paar Tagen den Fall, dass ein Paket an mich im Briefkasten klemmte und nahezu zur Hälfte noch herausguckte. Jeder Vorübergehende hätte es herausziehen und entwenden können. Zufällig war ich zu Hause und konnte den Paketboten in aller Ruhe vom Schreibtisch aus bei seinem Zustelltreiben "viel zu großes Paket in meinen viel zu kleinen Briefkasten stopfen" beobachten. Vorheriges Klingeln hielt er nicht für nötig.
Was passiert jetzt im Schadensfall?
Angenommen, der Empfänger ist zur Schadensabwehr nicht zuhause, und das Paket verschwindet?
3 Antworten
Die Briefkastenzustellung darf nur erfolgen, wenn das Paket zu 100 % in den Briefkasten passt und nicht herausschaut. Das kann ich Dir so beantworten, weil ich selbst mal Paketzusteller bei der DHL war.
Was im Schadensfalls passiert, wird schwierig zu klären sein, da man ja auch kein Beweis hat, ob das Paket rausschaute oder nicht. Außer man ist zu Hause und beobachtet dies, wie Du es getan hast - dann am besten ein Video drehen. So hat man ein Beweis, dass es die Schuld vom Zusteller ist.
Du könntest bei DHL eine Beschwerde einreichen, damit sowas nicht wieder passiert.
Bitte sehr :-)
Wie schon geschrieben, kannst Du eine Beschwerde bei DHL abgeben. Dazu müsstet Du DHL kontaktieren: http://www.dhl.de/de/paket/hilfe-kundenservice/formular.html
Auf "Ich möchte ein Feedback geben" klicken, dann bei "Bitte wählen Sie ein Thema" "Zustellung und Beförderung" auswählen und zuletzt bei "Bitte wählen Sie ein Unterthema" "Paket-Produkte und -Services" wählen.
Ich habe mich an den Versender gewandt. Der hat so etwas wie "Marktmacht". Wenn so ein Großkunde sich beschwert, dann hat das doch gleich ein ganz anderes Gewicht ;-)
Und bei nächster Gelegenheit rede ich nochmal mit dem Zusteller. Sein Vertrauen in die Ehrlichkeit aller Menschen in einer Großstadt, in der man noch nicht einmal einen Fahrradsattel ungesichert auf dem Fahrrad lassen kann, ohne dass er zwei Stunden später bereits verschwunden ist, grenzt an, nun ja ... Blauäugigkeit.
Das ist natürlich auch eine Möglichkeit :-)
Ich möchte mich bei Dir bedanken, dass Du meine Antwort als hilfreichste Antwort ausgewählt hast.
Ich wünsche Dir noch einen schönen Sonntag.
Wie DieAK47 schon geschrieben hat, muss das Paket vollständig in den Briefkasten passen. Da gibt es kein Zwischending.
Auch wenn die Kommunikation bei der Post/DHL nicht immer richtig funktioniert, hat das in diesem Fall nichts zu sagen. Alle Zusteller sind angewiesen worden, wie die Zustellung zu erfolgen hat.
Da hat es sich Dein Zusteller eben recht einfach gemacht. Natürlich hätte er erst mal klingeln müssen. Am besten bei DHL beschweren, dass das nicht mehr vorkommen darf.
Was passiert jetzt im Schadensfall?
Die Post haftet und nimmt den Zusteller in Regress wegen Verstoß gegen die Zustellvorschriften.
Jede Sendung wird nämlich im Frachtzentrum automatisch gewogen und ..... vermessen.
Somit ist leicht nachprüfbar ob ein Paket in den entspechenden Haus-Briefkasten passte oder nicht.
Guter Hinweis, danke.
Bedankt, das dachte ich mir fast.
Man fragt sich, wie es sein kann, dass die Kommunikation zwischen DHL und ihren Mitarbeitern derart schief geht. Zu der Anweisung "100% IM Briefkasten, nichts darf rausgucken" gibt es für meine Begriffe nicht allzuviel Interpretationsspielraum, als dass man als Zusteller eine reelle Chance hätte, sich auf ein Missverständnis herauszureden.
Ich finde das ein Unding! So ein DHL Paket ist ja nicht unbedingt preiswert und insofern - sollte das stimmen, dass man da wenig machen kann - eine absolut unsinnige Investition. Dann kann man auch als "Warensendung" deklarieren und verschicken. Es kann ja nicht sein, dass im Onlinehandel der Gefahrenübergang dank Zusteller rechtswidrig beim Kunden liegt, sobald die Ware das Haus des Händlers verlassen hat.