Wann Verjährt eine Zahlung an die Stadtkasse?
Konkret habe ich heute eine Zahlungsaufforderung bekommen, da ich angeblich im März 2005 die Hundesteuer nicht gezahlt haben soll !!
2 Antworten
Für die Hundesteuer gelten wie für jede andere Steuer die Vorschriften der Abgabenordnung (AO). Gemäß § 228 AO beträgt die Verjährungsfrist für Steuern (abweichend von den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches) fünf Jahre. Die Verjährung beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist. Sofern also nicht im Einzelfall ein anderer Verjährungsbeginn anzunehmen ist und die Verjährung auch nicht gehemmt oder unterbrochen wurde (siehe §§ 230, 231 AO), ist ein Anspruch aus dem Jahre 2005 mit Ablauf des 31.12.2010 verjährt.
Der Eintritt der Verjährung muss dem Gläubiger gegenüber durch die "Einrede der Verjährung" geltend gemacht werden. Erst dadurch tritt die Wirkung der Verjährung, nämlich das Erlöschen des Anspruchs, in Kraft.