Wann Verjährt eine Zahlung an die Stadtkasse?

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Für die Hundesteuer gelten wie für jede andere Steuer die Vorschriften der Abgabenordnung (AO). Gemäß § 228 AO beträgt die Verjährungsfrist für Steuern (abweichend von den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches) fünf Jahre. Die Verjährung beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist. Sofern also nicht im Einzelfall ein anderer Verjährungsbeginn anzunehmen ist und die Verjährung auch nicht gehemmt oder unterbrochen wurde (siehe §§ 230, 231 AO), ist ein Anspruch aus dem Jahre 2005 mit Ablauf des 31.12.2010 verjährt.

Der Eintritt der Verjährung muss dem Gläubiger gegenüber durch die "Einrede der Verjährung" geltend gemacht werden. Erst dadurch tritt die Wirkung der Verjährung, nämlich das Erlöschen des Anspruchs, in Kraft.

Entweder Du hast einen Beleg, diese Zahlung geleistet zu haben oder Du musst nun mit Zins und Zinseszins nach zahlen. Solche Forderungen sind durchaus nach mehreren Jahrzehnten noch rechtsgültig, ist ein Titel beantragt worden, endet die Verbindlichkeit nach 30 Jahren.