wann verjährt sozialbetrug?
Eine Freundin, alleinerziehende Mutter, hat ab 1990 zehn Jahre lang Sozialhilfe für sich und ihr Kind bezogen, und in diesen zehn Jahren die heimliche Alimente des Kindsvater - 1.000 Euro pro Monat - auf das Konto einer Freundin in England überweisen lassen. Macht in zehn Jahren 120.000,-- Euro, vorbei am deutschen Finanzamt und Sozialamt. Meine Frage: Welche Straftatbestände sind da erfüllt? Wann verjährt das? Macht sich auch die englische Freundin strafbar? Danke für eure Antworten - Nolly
4 Antworten
Es war ein Betrug ( §263 StGB ) und die Freundin hat sich der Beihilfe dazu strafbar gemacht. Betrug verjährt nach 5 Jahren (wenn bist dahin nix aufgefallen ist, passiert auch nix mehr), absolut nach 10 Jahren (da kann man es nicht mehr verfolgen, selbst wenn schon eine Anzeige läuft) - § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB. Es wäre also spätestens in 2010 einen Tag nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes von damals verjährt.
das ist gut. Dann kann sie in der Öffentlichkeit sagen, ich habe betrogen und niemand hat es bemerkt.
Die englische Freundin hat erstmal nichts verbotenes getan. Wenn sie nicht freiwillig zugibt, von der Sache gewusst zu haben, kann ihr keiner was. Allerdings kann der Vater evtl. die Alimente nochmal zahlen (ans Amt), wenn er nicht nachweisen kann (per schriftlicher Vereinbarung mit der Mutter), dass die Zahlungen nach England die Alimente waren. Falls er das nachweisen kann sind alle 3 schuldig.
Papier ist geduldig und ich meine nach 30 Jahren erst! Man kann sie also 30 Jahre lang dafür belangen soweit sich die Gesetze nicht geändert haben.
Du hast wenig Ahnung. In 5 Jahren ist es verjährt.
Die Freundin wird in England wohl nicht dafür belangt werden. Nur sollte sie nie wieder nach Deutschland kommen!!!
Und deine Freundin gehört wegen Betruges und Steuerhinterziehung in den Knast!!!
Das verjährt zum Glück erst nach 30 Jahren!!
Sag mir mal Name und Adresse, ich scheiß die dann für dich an...
Wo steht das mit den 30 Jahren?