wann verjährt die straftat nach einer kindes entführung?
6 Antworten
Entziehung Minderjähriger ist eine Straftat (§ 235 StGB). Die Strafe beträgt im Höchstmaß fünf Jahre Freiheitsstrafe. Gemäß § 78 StGB beträgt die Verjährungsfrist daher fünf Jahre.
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Wird das Kind durch den Täter in Gefahr des Todes oder schwerer körperlicher oder seelischer Schäden gebracht, oder wird die Tat gegen Entgelt oder zum Zwecke der Bereichung ds Täters oder eines Dritten verübt, beträgt die Strafe im Höchstmaß zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Verjährungsfrist beträgt dann zehn Jahre.
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Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Kindes, ist die Frieheitsstrafe nach oben offen, beträgt also im Höchstmaß mehr als zehn Jahre. Die Verjährungsfrist beträgt dann zwanzig Jahre.
Ich kann mir nicht vorstellen das so etwas verjährt, denn es wird jahre lang nach dem Kind gesucht, und auch wenn es erst 5 Jahre später gefunden wird, bekommt der jenige trotzdem eine Strafe, könnte mich natürlich irren, bin kein Fachmann !! Aber auf der anderen seite, würde mich das auch interessieren, alleine schon weil man sehr viel davon lesen tut und es sogar welche geschafft haben ohne Strafe davon zu kommen
Meinst du wirklichen Menschenraub oder Entziehung Minderjähriger? Dazwischen liegt nämlich ein Unterschied.
... was genau hast du vor?
Vielleicht hilft das hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Entziehung-minderjähriger-f42421.html
und ggf. auch dies: http://de.wikipedia.org/wiki/Internationale_Kindesentführung
Die Verjährung beginnt erst (wird erst gezählt), wenn das entführte Kind wieder zurück ist.
Entziehung Minderjährige meine ich .. ich will wissen wiefiele jahre das brauch damit es verjährt