Inkassounternehmen Intrum Justitia GmbH treibt für Egun Geld ein. ?
Inkassounternehmen Intrum treibt für Egun Geld ein. Ich habe am 15.3. 2016 eine Anzeige in Egun aufgegeben welche ohne Gebot auslief. Einstellkosten 3,€. Angemahnt wurde per Mail. Leider von mir nicht gesehen , da ich diese Mailadresse nur für Egun nutze und die Mahnung im Spamordner landete. Erinnert wurde ich dann an diese Forderung von mittlerweile 3,40 vom Inkassounternehmen erinnert. Mittlerweile mit einer Forderung von 97 €. Ich habe versucht , den von Ihnen angesetzten 1,3 fachen Höchstsatz auf den Mindestsatz herunterzubekommen weil ich es als einfaches Mahnschreiben ansehe. Dieses hätte ich von Egun schon erwartet. Es wurden ja während meiner aktiven Verkaufszeit bis zu diesem Zeitpunkt mehrere Hundert Euro oder sogar über Tausend Euro umgesetzt und von mir beglichen. So geht man doch nicht mit guten Kunden um ?? Unternehmen Intrum besteht nachwievor auf diese Forderung ! Beziehen sich auf das Urteil des LG Duisburg ( Urteil v.14.11.2014 - 7 S 45/14) Was habe ich für Möglichkeiten ? Gar nicht zahlen? Den 0,3 fachen Satz plus der anderen kosten bezahlen ? Drohen mit Einleitung kostenverursachender Maßnahmen. Und Egun reagiert noch nicht mal mit einer Mailantwort . Beide Unternehmen haben Sitz in Darmstadt .
3 Antworten
Hi Zusammen,
kurzer Erfahrungsbericht von mir bzgl. Intrum...... Ähnliches Thema mit egun bei einer Hauptforderung von 5 Euro hatte ich. Die Gebühren wurden im automatisch eingezogen, was wohl irgendwann mal geändert wurde, kann ich nicht erklären, wie dem auch sei.
Intrum schrieb mir dann eine Mahnung, das ich 97 Euro zahlen muss, Sprich 92 Euro Gebühren, Auslagen, usw.
Ich bin dem nachgegangen und habe folgendes festgestellt: - egun hat keine Mahnungen geschrieben, dazu sind sie laut Gesetz verpflichtet - egun hat die kompletten Zugangsdaten nach Nachfrage an eine von mir "falsche" E-Mail-Adresse rausgerückt, heisst nur aufgrund Vor- und Nachname und einer falschen (nicht hinterlegten Mail Adresse) - Intrum konnte die Forderung nie legitimieren, auch hier verpflichtet - Gebühren von 92 Euro utopisch und überzogen - Intrum behauptet, das nie Post, bzw. ein Widerspruch eingegangen ist, gottseidank hatte ich die Briefe per Einschreiben geschickt.
Unterm Strich:
Egun bekam von mir eine Strafanzeige aufgrund Datenschutzverstoß, hier ist der Bundesbeauftrage Hessen besonders dahinter und es kommt hier zu einem Gerichtstermin, wo ich als Zeuge aussagen muss. Weiterhin ohne Mahnungen sowieso nicht berechtigt. Zahlungsunwilligkeit kann nicht nachgewiesen werden.
Intrum bekam ebenfalls eine Strafanzeige. Ebenfalls wegen Datenschutzverstoß und Betrug. Angeblich haben die eine Adressermittlung durchgeführt. Nach Nachforschung und Aufforderung ist dies aber nicht passiert. Das vorgelegte Dokument war von vorn bis hinten falsch ausgefüllt. Zahlungsunwilligkeit kann sowieso nicht nachgewiesen werden. Die Drohungen und Briefe habe ich als "Nötigung" gleich mit angegeben.
Lasst Euch von dene ja nichts gefallen. Professionalität? Die haben anscheinend überhaupt keine Ahnung von dem Geschäft.....Massenabfertigung mit der Hoffnung das jeder 10 zahlt.
Schaut genau nach, forscht nach und fordert alles ein, ebenso von dem eigentlichen Gläubiger.....Da ist dann ganz schnell "Feierabend"
Zum Schluß nachdem ich die Anzeigen erstellt hatte, kam ein Brief mit folgendem Inhalt " werden wir aus Kulanz in dieser Angelegenheit die Forderung nicht weiter betreiben und den Fall endgültig schließen"
Absätze! Bitte benutz Absätze und die Aufzählungszeichen
- Damit
- dein Text
- so aussieht
- und man
- kein Augenkrebs bekommt
Was habe ich für Möglichkeiten ?
Zahl die Hauptforderung zzgl. Verzugszinsen an den Gläubiger.
Wenn das Inkassobüro der Meinung ist sie können die Forderung durchsetzen mit 1,3 Satz sollen sie klagen und versuchen den Richter zu überzeugen.
Du hast 0,3 geboten. Halte ich für angemessen.
Und dem Inkasso nichts bezahlen aber die Info zukommen lassen das die Hauptforderung beglichen wurde?
Yup. Oder eben die 0,3 Gebühr als Maximum.
Wie sicher ist es, dass die nicht klagen?
98%. Sie könnten aber auf die Idee kommen einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen.
Ich persönlich kenne keinen Fall wo Inkassokosten explizit erfolgreich eingeklagt wurden, schon gar nicht in der Höhe, wenn die Hauptforderung beglichen war.
Wie wäre das weitere Vorgehen von denen wenn sie damit nicht einverstanden sind ?
Alles was nicht vom Gericht kommt, ist rechtlich auch nicht relevant.
Habe am 12.10.2016 9€ an EGun angewiesen.
Inzwischen wieder ein schreiben von Intrum Inkasso bekommen.
Sie begründen ihre Forderung .
Kein einfaches Mahnschreiben usw...
Wir werden sehen...
Ich lege es jetzt mal drauf an ...
Aufgrund der beiden Antworten welche ich erhalten habe.
Beides sehr, sehr hilfreich und über den Ausgang werde ich berichten.
Die Gebühren wären nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt
ICH würde gerundet 6 € direkt an Egun überweisen (zweckgebunden d.h im Überweisungsträger eintragen : nur HF 3 € plus 3 € Verzugskosten)
Intrum schickt noch einige Schreiben. Stellt Dich bei Intrum auch auf ein RA Schreiben ein .Mental vorbereitet sein. Am Besten nochmal posten
Beziehen sich auf das Urteil des LG Duisburg ( Urteil v.14.11.2014 - 7 S 45/14)
Hier ein neueres Urteil :
Amtsgericht Münster (48 C 2904/15) hat entschieden, dass in einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall ein gewerblich tätiges Grossunternehmen keinen Erstattungsanspruch hinsichtlich von Inkassokosten hat, wobei hier wohl speziell der Fall gegenüber Verbrauchern gemeint ist:
Als Verzugsschaden können regelmäßig die Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung geltend gemacht werden, wozu grundsätzlich auch Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zählen. In einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall bedarf ein gewerbliches Großunternehmen für die Geltendmachung einer auf Zahlungsverzug gestützten Schadenersatzforderung sowie der aufgelaufenen Zahlungsrückstände allerdings keiner anwaltlichen Hilfe oder der Hilfe eines Inkassodienstleisters. Die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister sind dann vom Kunden nicht zu erstatten, da insoweit ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vorliegt (BGH, Urteil vom 06.10.2010, – VIII ZR 271/09 -, NJW 2011, 296; AG Hamm, Urteil vom 13.12.2012, – 24 C 208/12 -, AG Dortmund, Urteil vom 08.08.2012, – 425 C 6285/12; AG Werl, Urteil vom 30.03.2012, – 4 C 102/12 -; AG Hannover, Urteil vom 24.09.2009, – 514 C 7041/09 -).
Hallo und danke für die Info... Wie sicher ist man sich bei einem solchen Vorgehen? Soll ich der Inkasso und evtl. dem Anwaltschreiben nicht antworten und einfach ignorieren? Haben sie mal für solch eins gearbeitet ? Ich werde es in jedem Fall so angehen und auf dem laufenden halten. Ich finde das einfach von Egun ganz schlecht und habe dort in verschiedenen Forums meist negative Erfahrungen gelesen und hoffe, dass wir mit diesem handeln , wenn denn erfolgreich, vielen, vielen Egun Mitglieder helfen können. Eine schriftliche Mahnung von egun , was Inkasso dann gegen diese horende Gebühren getan hat, hätte vollkommen ausgereicht. Einem bei Egun immer positiv bewertetes und zahlendes Mitglied solche Kosten aufzubrummen, ist für ein seriöses Unternehmen, welches Egun denke ich sein will, einfach dilettantisch und unseriös. Ich habe in über 10 Jahren überwiegend Waffen und Optiken verkauft und über 3000€ Rechnungen beglichen. Selbst ins Ausland und es klappte alles gut. Und dann dies.....
Danke...das wären 3,48€ ? Und dem Inkasso nichts bezahlen aber die Info zukommen lassen das die Hauptforderung beglichen wurde? Wie sicher ist es, dass die nicht klagen? Habe ich schon öfters im Netz gesehen dass die das angeblich nicht machen. Wie wäre das weitere Vorgehen von denen wenn sie damit nicht einverstanden sind ? Gibt's einen gerichtlichen mahnbescheid ?