12.500 Euro Schulden beim Finanzamt

12 Antworten

Eine Stundung / Ratenzahlung ist nur dann möglich, wenn Du das Geld nicht anderweitig besorgen kannst, durch Kredit, Sparguthaben... Da Du das aber kannst (Kredit bei der Bank), wird die Stundung abgelehnt.

Auch Deine Ratenvorstellungen sind hier utopisch. Du mußt die Schulden in einem angemessenem Zeitraum tilgen können. Bei 100 Euro pro Monat wärst Du alles in allem 10 Jahre mit Abbezahlen der Hauptschuld beschäftigt und dann kommen noch ggf. SZ und Stundungszinsen dazu. Also wärst Du noch länger mit dem Zahlen beschäftigt. Das macht kein FA mit.

Warum Du von zwei Finanzämtern Bescheide bekommst, ist mir jetzt zwar nicht so ganz verständlich. Aber Du musst beide gleichermaßen bedienen, ebenso wie zB auch Privatgläubiger.

Du solltest Dich aber auf alle Fälle vor Fälligkeit an die Ämter wenden, das kommt dann besser ;-)

Finanzämter verstehen da keinen Spaß und du solltest zuerst Vollstreckungsschutz und Stundung (also Ratenzahlung) beantragen!

siehe auch: http://www.finanzfrage.net/tipp/bei-steuerschulden-und-kontopfaendung-durch-das-finanzamt

EnnoBecker  17.11.2010, 11:42

Der verlinkte Tip ist sehr gut, hat aber einen Haken: Das, was der Schuldner dort begehrt, wird er ohne kundigen Berater an seiner Seite nicht erlangen. Das beginnt bei der Stundung, denn der Antrag auf Stundung muss ja auch irgendwie begründet werden. Das beginnt bei der Erlasswürdigkeit: Warum sollte ausgerechnet der Schuldner JETZT eine Stundung bekommen? Das hieße ja, dass er künftig zahlen wird. Warum hat er nicht gleich gezahlt?

Ich verzichte mal auf den Zwegat Witz.... Dein Fall ist recht komplex. Ich glaube nicht, dass hier jemand wirklich so firm in Finanzrecht ist, dass er Dir wirklich adäquat weiterhelfen könnte. Es gibt Beratungsstellen, welchen Deine Fragen punktgenau beantworten können und Dir vielleicht sogar bei Lösung unter die Arme greifen. Oder wende Dich direkt an das Finanzamt ( Beratungen solo können da allerdings kostenpflichtig sein ) Alles Gute, SA

Anscheinend haben die Antworter ihren Kasper-Tag, anders kann ich mir diese mehr als seltsamen Antworten nicht erklären.
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Die Umsatzsteuer solltest du als erstes bezahlen. Denn die werden auf gar keinen Fall gestundet. Du hast die Steuer ja sozusagen vertretungsweise für das Finanzamt eingenommen, also bereits in den Händen gehabt.
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Für die Einkommensteuer solltest du einen Stundungsantrag stellen. Am besten mit Hilfe eines Beraters. Ich will hier keine Werbung machen, aber ich könnte dir da jemanden nennen, der Erfahrung auf diesem Gebiet hat. Ohne Berater kriegst du den Stundungsantrag nicht durch - und mit Berater ist der Erfolg auch nicht 100%ig sicher.
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Haken an der Zahlungssache ist, dass das Finanzamt von sich aus zwischen verschiedenen Steuerarten und Nebenleistungen aufrechnen kann. Du kannst also beispielsweise USt auf den Überweisungsträger schreiben, aber das FA bucht es am Ende möglicherweise doch auf die Säumniszuschläge, weil die der Hauptforderung vorgehen.
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Die Nebenleistungen (Säumniszuschläge usw.) müssen aus diesem Grund durch Erlass erschlagen oder doch wenigstens gemindert werden. Dies kann auch wiederum ein Steuerberater am besten. Die Ersparnis kann hier höher sein als die Kosten für den Steuerberater.
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Wenn du dir einen Steuerberater nimmst, musst du dem ausführlich die Situation erläutern, das ist ja klar.
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Aber eines ist ziemlich sicher: Ohne Steuerberater kommst du hier nicht weiter.

mandelaua  17.11.2010, 17:48

Kleine Anmerkung: Das Finanzamt bucht auf die Hauptforderung, damit gerade diese endlich getilgt ist. Die Sz kommen danach dran, falls die nicht erlassen werden.

Und: auch mit Steuerberater würde in diesem Fall nie und nimmer eine Stundung ausgesprochen werden, weil er nämlich das Geld per Kredit von der Bank bekommt. Solange das gegeben ist, gibt es keine Stundung.

EnnoBecker  17.11.2010, 17:59
@mandelaua

Wahrscheinlich ist das tatsächlich so, dass es keine Stundung geben wird. Ich hab das aber so bereits durchgekriegt.

mandelaua  17.11.2010, 20:37
@EnnoBecker

Naja, hängt ja vielleicht auch am Bearbeiter oder wenn die Summe nicht allzu groß ist, dass es bei Dir geklappt hat.

Aber normalerweise ist vorgeschrieben, dass man alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben muss, bevor eine Stundung beim FA möglich ist.

EnnoBecker  18.11.2010, 08:47
@mandelaua

.... und auch davon, wie man mit den Menschen vom FA umgeht.

Bei Finanzamt anrufen und nachfragen?

EnnoBecker  17.11.2010, 11:15

Du schuldest mir einen Cent. Es gibt eine Vereinbarung zwischen den GF-Nutzern und mir, dass für jedesmal, wo diese schwachsinnige Antwort kommt, ich einen Cent von demjenigen bekomme.
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Warum bitte soll denn der Schuldner mit dem Pförtner plauschen, anstatt in dieser Zeit was zu tun, was richtig ist?