Verjähren Schulden bei der Krankenkasse?

3 Antworten

Hallo,

wenn die Krankenkasse einen Bescheid erlassen hat, verjähren diese Forderungen (z.B. Beiträge oder Zuzahlungen) erst nach 30 Jahren. Bescheide kann die Krankenkasse selbst vollstrecken oder den Zoll oder einen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Wenn gar kein Bescheid erlassen wurde, verjähren die Forderungen nach 4 vollen Kalenderjahren.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Was denn nun?

Beides.

Es gab einen Termin, an dem die Altschulden aufgehoben werden konnten. Dieser ist aber längst verstrichen.

An der Begleichung der Beitragsschulden führt kein Weg vorbei.