Verjähren Schulden bei der Krankenkasse?
Im Internet fand ich widersprüchliche Informationen. Einerseits heißt es, Schulden verjähren nach 4 Jahren. Andererseits heißt es, sind die Schulden tituliert, verjähren sie erst nach 30 Jahren.
Was denn nun? Ich weiß nicht, ob überhaupt ein Titel besteht. Eine KK braucht soweit ich weiß keinen Titel erwirken. Als staatliche Institution - so die Begründung - könne man direkt eine Zwangsvollstreckung durchführen. Die wurde auch - erfolglos - durchgeführt.
Wäre froh, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
3 Antworten
Hallo,
wenn die Krankenkasse einen Bescheid erlassen hat, verjähren diese Forderungen (z.B. Beiträge oder Zuzahlungen) erst nach 30 Jahren. Bescheide kann die Krankenkasse selbst vollstrecken oder den Zoll oder einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Wenn gar kein Bescheid erlassen wurde, verjähren die Forderungen nach 4 vollen Kalenderjahren.
Gruß
RHW
Was denn nun?
Beides.
Es gab einen Termin, an dem die Altschulden aufgehoben werden konnten. Dieser ist aber längst verstrichen.
An der Begleichung der Beitragsschulden führt kein Weg vorbei.
Kurz & Knapp: Unterpunkt 3.