Was passiert mit Krankenversicherung wenn Konto am Fälligkeitsdatum nicht gedeckt?
Hallo an alle!
Ich bin Studentin und versichere mich allein bei AOK Nordost Berlin. Jeden Monat wird mir die Summe vom Konto abgebucht, leider war es in diesem Monat an dem jeweiligen Datum nicht gedeckt, da ich aufgrund Corona finanzielle Schwierigkeiten habe. Ende März bekomme ich Unterstützung erst von meinen Eltern aus dem Ausland und kann den Betrag mit der Mahnung selbst überweisen. Ich befürchte aber, bis dann werde ich nicht mehr als versichert gelten und keine Arztdienste nutzen können. Nächste Woche wollte ich zum Zahnarzt, da ich seit 2 Tagen plötzliche Schmerzen habe. Ich habe aber Angst, dass meine Karte abgelehnt wird (beim Checkieren) und ich mich dann voll blamieren würde. Und die größte Angst ist dass ich überhaupt von der Krankenversicherung rausgeworfen werde, da bis Ende März noch 3 Wochen bleiben und das könnte fatal lang sein...
Hat jemand hier Erfahrung damit gemacht oder weiß wie es aussieht?
P.S Ich schäme mich auch, AoK anzurufen und nachzufragen wie das Ganze aussehen wird. Da muss ich auch erklären wie/wieso es dazu gekommen ist, dass ich nicht genug Geld auf dem Konto habe und einfach zu sagen, dass der letzte Monat für mich schwierig war, kommt mir selber sehr peinlich vor.
Aus diesem Grund wende ich mich an euch und danke im Voraus!🙂
2 Antworten
Hallo,
die Karte ist weiter gültig - auch wenn ein Beitragsmonat nicht abgebucht werden konnte. Der eingeschränkte Leistungsanspruch für Notfall- und Schmerzbehandlung gilt erst bei 2 Monaten Beitragsrückstand und einem Brief der Krankenkasse mit entsprechendem Hinweis.
Als Student können aber zwei andere Folgen eintreten:
- statt der monatlichen Abbuchung muss zukünftig der gesamte Beitrag fürs Semester im Voraus gezahlt werden
- die Krankenkasse kann die Hochschule informieren, sodass wegen des Beitragsrückstandes keine Einschreibung für das nächste Semester möglich ist.
Wenn man sich jetzt morgen direkt telefonisch bei der Krankenkasse meldet und die Vorschläge der Krankenkasse annimmt (z.B. schriftlichen Antrag auf Stundung der Beiträge bis zum ...), wird beides nicht eintreten. Ggf. sind für die Stundungszeit Zinsen zu zahlen.
Wenn es finanzielle Probleme gibt, immer sofort bei der Stelle melden, bei der die Schulden entstanden sind.
Gruß
RHW
Man wird nicht rausgeschmissen, wenn man mal nicht bezahlen konnte.
Die Karte wird auch nicht abgelehnt.
Du bekommst aber für den abgelehnten Einzugsversuch eine Extrarechnung.
Lieben Dank!
Hast du Ahnung von der Größe der Mahnung?
Nicht eingelöste Lastschriften können 10 € kosten. Kannst du nicht per Überweisung zahlen, dann besteht diese Gefahr nicht mehr?
Ja, ich kann die Summe selbst überweisen, leider aber erst am 31.01
Am 31.03* meinte ich
Das ist völlig ok so. Du zahlst ja noch im laufenden Monat. Am besten gleich für April mitbezahlen. Weil der Betrag erst am 1. April bei der AOK auf dem Konto ist.
Lieben Dank!! Sehr hilfreich!