Akkurat Inkasso droht mit Außendienst + ab wann Verjähren Schulden?
Hallo guten Nabend .
Ich habe vor 2 Tage einen "netten Brief" von obengenanntem Inkasso bekommen .
wo mir angedroht wird das ein Außendienstmitarbeiter bei mir vorbei kommt um die Gesamtforderung * bar * zuempfangen , bzw soll ich das Bargeld in enstprechender Höhe bereit halten .
Kurze Info um was es geht .
Habe ca 2010/2011 einen Kredit versucht zu beantragen bei einem im nachhinein ser dubiösen Kreditunternemen .
Also vielmehr ein Kredit Vermittler .
Dieser Kredit ist jedoch nie ausbezahlt worden.
Da ich der Festen Annahme bin das eine Provision nur dann fällig würd wenn der Vermittler mir einen Kredit verschafft habe ich nicht bezahlt .
Die Kosten beliefen sich somit auf 194€
Jetzt erhalte ich ein Schreiben wo Akkurat von mir 640€ fodert .
Hauptforderung 194€ Zinsen 141€ Gläubigerkosten 300€
Desweiteren hätte dieser Außendienstler das recht im falle meiner abwesenheit nötige Ermittlungsmaßnahmen sowie die Zwangsvollstreckung zurealiesieren .
Nach ein bisschen googlen ist mir aufgefallen das solche Schulden nach einer frist von 3 Jahren verjähren wenn sie nicht gerichtlich geltend gemacht sind .
stimmt das denn ?
desweiteren wohne ich an der angeschriebenen adresse seid ca. 5 Jahren nicht mehr und bin seid dem auch nicht mehr an dieser Adresse gemeldet .
Nur noch meine Eltern wohnen da .von daher ging der Brief ( der übrigens NICHT mal per einschreiben oder so kam ) auch nicht zurück an den Absender .
Für ein seriöes Inkasso unternehmen sollte es doch einfach sein meine richtige Adresse auf dem Bürgeramt zuerfragen oder nicht .
Wie soll ich mich Verhalten bzw was würdet ihr tun .
Danke für jede Antwort
5 Antworten
Meistens wird ein Außendienst nur angekündigt um den Schuldner zu Zahlen zu motivieren. Ernsthaft geplant ist der Inkassoaußendienst nicht.
Man spekuliert auf das Schamgefühl und hofft auf Zahlung
Übrigens ist die Forderung , wie Du richtig erkannt hast , ohnehin nicht durchsetzungsfähig. Eine Klage so unwahrscheinlich wie Ozzy Osbourne als Papst.Forderungen aus 2012 oder früher sind ohnehin verjährt
ICG würde die Forderung schriftlich unter Anheimstellung des Rechtsweges zurückweisen und die Kontaktaufnahme per Telefon und Außendienst ausdrücklich untersagen. Du kannst auch noch darauf hinweisenn das die Forderung verjährt ist
Da ich der Festen Annahme bin das eine Provision nur dann fällig würd wenn der Vermittler mir einen Kredit verschafft habe ich nicht bezahlt .
Die Annahme ist auch begründet, denn das BGB legt das auch so fest.
Desweiteren hätte dieser Außendienstler das recht im falle meiner abwesenheit nötige Ermittlungsmaßnahmen sowie die Zwangsvollstreckung zurealiesieren
Ich würde an diesem Punkt folgendes machen: Ab zur Polizei. Dort Strafanzeige erstatten.
A) Gegen den Kreditvermittler wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. Begründet damit, dass man den Verdacht hat, dass die niemals irgendeinen Kredit vermitteln konnten oder wollten.
B) Gegen das Inkassounternehmen wegen Amtsanmaßung und Nötigung. Laut Schreiben tun die so, als hätten sie Befugnisse, die maximal ein Gerichtsvollzieher hat. Die dürfen nicht einfach so selbst eine Zwangsvollstreckung machen. Die müssen sich dazu einen Titel besorgen und über einen Gerichtsvollzieher gehen. Zudem Strafanzeige wegen Verdacht des Wuchers (die Zinsen liegen rechnerisch offenbar bei mehr als dem vierfach (!!!) der erlaubten Verzugszinses, der da 5% über Basiszins wäre. Zudem sind 300€ Gläubigermahnkosten absurd und vollkommener frei erfundener Blödsinn.
C) Beschwerde beim fürs Inkasso zuständigen Aufsichtsgericht (Scheint LG Erfurt zu sein). Dort beschweren, dass sie offenbar gezielt Beihilfe zu Straftaten begehen. Das Inkasso weiß sehr genau, dass die Forderung selbst bereits dem Grunde nach nicht durchsetzbar ist. Damit aber nicht genug, fordern sie Zinsen von über dem vierfachen des Erlaubten und auch noch irgendwelche kuriosen 300€ Gläubiger-Mahnkosten. Das alles zeigt, dass die keine Sachkenntnis und Fachkenntnis haben und dass denen dringend wegen fehlender Voraussetzungen gemäß RDG die Lizenz zu entziehen ist.
Danach würde ich dem Inkasso schreiben: "Wertes Inkasso. Hiermit erteile ich Ihren Mitarbeitern ABSOLUTES HAUSVERBOT! Dieses Hausverbot gilt sowohl für meine aktuelle Wohnung, als auch für die alte Anschrift bei meinen Eltern, wo ich ebenfalls schon seit über 5 Jahren nicht mehr wohne. Sollten Sie einen Außendienstmitarbeiter vorbei schicken, wird die bereits gestellte Strafanzeige um den Punkt Hausfriedensbruch ergänzt und die Polizei wird zu Hilfe gerufen, um ihre Mitarbeiter zwangsweise zu entfernen. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen. Sie werden vor Gericht gehen müssen und dort ihre Klage begründen müssen. Ich werde auf jeden Fall auf die Verjährung hinweisen. Viel Spass."
Die schreiben Blech.
Nicht drauf reagieren.
- es ist schon fraglich ob die überhaupt aktivlegitimiert sind, ohne diese
Aktivlegitimation können keine Klage einreichen
- Außendienst schicken die ohnehin keinen und wenn weise denen die Tür.
Pfänden kann nur ein Gerichtsvollzieher, nicht hergelaufene Außendienstler
Verjährung tritt ohne Titel (Mahnbescheid/Urteil) nach 4 Jahren ein.
Nur wenn Du zahlst tritt eine Unterbrechung der Verjährung ein.
Dann bereite Deine Eltern auf einen möglichen Besuch dieser Pausenclowns vor, so ddass sie niemandem Zutritt zur Wohnung / Haus gewähren und keinerlei Auskünfte über Deinen jetzigen Wohnort geben.
Ansonsten - hast Du einen normalen Brief ! mit einer Forderung erhalten oder was steht dort genau?
ankündigung das ein Außendienstler rumkommt und bar geld empfangen möchte .... find ich ja unerhört
Ich würde der Forderung widersprechen, weil du davon ausgehst, dass diese gar nicht entstanden ist. Nicht das Inkasso-Unternehmen entscheidet über Bestehen und Nicht-Bestehen von Forderungen, sondern im Zweifel ein Gericht.
Dir muss aber klar sein, dass das natürlich nachteilig ist, solltest du wirklich eine Vermittlungsvereinbarung OHNE reine Erfolgsprämie abgeschlossen haben. Dann hätten die wirklich einen Anspruch auf das Geld und du müsstest am Ende nur noch mehr Zinsen und ggf. Gerichtskosten tragen.
Natürlich muss man nicht reagieren. Da liegst du richtig. Man muss nur auf Gerichtspost reagieren.
Und dieser "Pausenclown" bekommt auch als einzigen Satz zu hören "Verschwinden sie sofort." Reagiert er darauf nicht, will diskutieren, ruft man die Polizei und lässt ihn mitsamt Anzeige des Hausfriedensbruchs vom Grundstück entfernen.
Davon abgesehen würde ich hier aber diesen Pausenclowns maximalen Ärger bereiten. Dann hören die ganz sicher endgültig auf. Denn das letzte, was diese Clowns wollen, ist sich vor Gericht mit einem informierten und streitwilligen angeblichen Schuldner streiten. Denn die Chance, dass sie gewinnen, liegt bei fast 0.
Auf einen normalen Brief braucht man nicht zu reagieren. Entweder kann der Gläubiger einen Titel vorlegen oder diese Forderung ist sowieso verjährt.