Verhindert ein Beweisantrag die Eröffnung eines Hauptverfahrens?
Hey,
Und zwar liegt folgende Situation vor:
Die Staatsanwaltschaft hat einen Fall für „eröffnungswürdig“ erklärt ohne vernünftig zu recherchieren und unterstellt dem Angeklagten jetzt Sachen die gar nicht bewiesen und falsch sind.
So wie ich mich rechtlich erkundigt habe kann man jetzt einen Beweisantrag stellen, damit das Gericht praktisch sieht das in vielen Aspekten nichts bewiesen ist und der Staatsanwalt nochmal ermitteln muss.
Dadurch das er dann nichts beweisen kann wird das Verfahren dann höchstwahrscheinlich eingestellt.
(Hat mir zumindest ein Anwalt so erklärt)
Stimmt das so?
Mit freunlichen Grüßen
2 Antworten
Ein Beweisantrag wird meines Wissens im Hauptverfahren gestellt. Darüber wird vom Gericht entschieden. Er kann auch abgelehnt werden, wogegen du, glaube ich, ein Rechtsmittel einlegen kannst.
Also wird praktisch während der Ermittlungen im Hauptverfahren so oder so ein Beweisantrag gestellt?
Und darüber entscheidet dann nochmal das Gericht ob es wirklich zum Urteil kommt oder was ?
ohne vernünftig zu recherchieren und unterstellt dem Angeklagten jetzt Sachen die gar nicht bewiesen und falsch sind.
Das ist Deine Sicht der Dinge, der Staatsanwalt sieht das wohl ganz anders. Er hat wohl Anklage erhoben, nun hast Du mit Deinem Anwalt die Gelegenheit Beweisanträge zu stellen. Das Gericht entscheidet dann ob es eine Hauptverhandlung ansetzt oder die Sache an die Staatsanwaltschaft, zwecks Nachermittlung zurück schickt.