Was machen bei Benachrichtigung über Einziehungsanordnung?

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Das steht doch im Link. Wenn auch ein wenig schwer verständlich.

Aufgrund der "Einziehungsanordnung" wird ... also auf Deutsch: Es wird angeordnet, den Gegenstand bzw dessen Gegenwert in Geld von der Person einzuziehen, also zu holen. Über Gerichtsvollzieher, üblicherweise. Dass Geld geht an die Gerichtskasse, und dort bekommen es die Geschädigten.

Allerdings musst du das auch einfordern.

Der Erlös aus der Verwertung der durch die Staatsanwaltschaft gepfändeten Vermögenswerte wird an den Verletzten ausgekehrt, sofern diesem ein Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten aus der rechtskräftig abgeurteilten Tat erwachsen ist (§ 459h Abs. 2 StPO).
―Die Auskehrung an den Verletzten (oder dessen Rechtsnachfolger) erfolgt nur, wenn dieser seinen Anspruch binnen sechs Monaten nach Zustellung dieser Mitteilung anmeldet. Bei der Anmeldung ist die Höhe des Anspruchs zu bezeichnen (§ 459k Abs. 1 StPO).

Das steht Alles im Link, der im übrigen kein Brief ist, sondern ein Artikel, der das Alles genau erklärt.

Du solltest also den Absender deines Schreibens anschreiben, oder vorher telfonisch dort anfragen, wie du diese Ansprüce anmelden kannst. Bzw welche Unterlagen benötigt werden.,

zapfenkarle001 
Beitragsersteller
 16.06.2019, 13:09

Hab eine Geltendmachung an die Staatsanwaltschaft geschrieben und wenige Tage später eine Bestätigung erhalten. Hat also geklappt.

Wende dich an die Staatsanwaltschaft. Sie werden dir sagen, was du machen musst, um an dein Geld zu kommen.

Kurze Erläuterung:

Der Verkäufer hat dich betrogen und dadurch etwas erlangt (deine 1000€). Eine Maxime des deutschen Strafrechts ist, dass ein Täter keinen finanziellen Erfolg aus seiner Tat erlangen darf. Die StA hat deshalb vermutlich das Geld oder den Wertersatz gepfändet. Nun will sie dir die Möglichkeit geben, dass du dein Geld wieder bekommst.

Einen Anwalt brauchst du nicht, um deine Ansprüche geltend zu machen.

steffenzange  03.06.2019, 12:26

Zum Anwalt würde ich RATEN - denn falls er was zurückerstattet bekommt der Geschädigte kann als erstes nur erwarten eine Summe von 100,- bis unter oder deutlich unter 500,- € . Es wird die Summe xx genannt u diese wird aufgeteilt nach Auflistung . Selbst wenn der Schädiger dann in insolvenz geht die Ansprüche sollten bleiben .

zapfenkarle001 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 11:50

Am Ende des Briefes steht geschrieben: "Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten." Also einfach ignorieren und einen Brief an den Rechtspfleger schreiben?

zapfenkarle001 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 11:51
@zapfenkarle001

Und danke für deine Antwort!

Die Staatsanwaltschaft treibt das Geld für Dich ein und überweist es an Dich weiter ....

Deine Ansprüche geltend machen . Falls du Rechtsschutz hast schalte RA ein . Sonst lass Dich beraten u. würde ich Dir raten . Die Vermögenswerte wurden eingezogen u . jetzt geht es darum diese aufzuteilen . Der Schaden gegenüber Staat wird als erstes beglichen , dann Firmen , Versicherungen u dann Private Personen . Was Du erwarten kannst sollte dir am besten der Anwalt sagen ( Betrug, Strafrecht ) .

Die Rechtspflegerin anschreiben und geltend machen.

zapfenkarle001 
Beitragsersteller
 03.06.2019, 11:47

Danke für deine Antwort. Leider gibt es im Formular keine Kontaktinfo's. Den Name vom Rechtspfleger habe ich allerdings. Soll ich einfach mal einen Brief an die zuständige Staatsanwaltschaft schreiben und in der Anrede seinen Namen verwenden?

Maximilian112  03.06.2019, 12:04
@zapfenkarle001

Wenn du vorher den Rechtspfleger anrufst und fragst ob das an ihn geht ist das keine Rechtsauskunft.