Angezeigt was passiert?
Hey,
habe per Facebook Marktplace jemanden verascht und 500€ geschickt bekommen. Sie hat als Beweise: Chatverläufe von einem Facebook Account mit meinem Vor-Nachnamen, der aber deaktiviert ist. Sie hat die Bestell Bestätigung von Mediamarkt die aber zensiert ist, aber die Email ist sichtbar. Sie hat auch eine Sprachmemo. Nun ich denke weil das sehr leicht fälschbar ist, zählt das bei Strafverfolgung nicht als Beweise oder?
Sie hat mich auf der Email Kontaktiert und ich habe Ihr geantwortet: Das ich mit der Sache nichts zu tun habe und der Facebook Account gehackt wurde und ich da kein Zugriff drauf habe und das Verkaufsgespräch mit ihr nie geführt habe. Habe alle Beweise meinerseits zerstört! (Screenshots, Kartoon, Rechnung usw) Nun hat sie per ihrer Bank aus versucht das Geld zurück zu bekommen, die mich aber natürlich fragen muss. Aber da ich das Geld schon ausgegeben habe meinte ich: Das ich auf mein Konto nicht täglich draufschlaue und wenn mir jemand Geld schenkt, dass es gerne unter den Abzügen untergeht..
Nun hat sie Strafanzeige erstellt, aber hat nur meinen Vor und Nachnamen + IBAN, aber keine Anschrift. Was hab ich zu befürchten? Die Polizei könnte doch höchstens sagen das ich das Geld zurück geben soll oder? Oder hab ich Gerichtlich was zu befürchten, wenn ich bei der Story bleibe? Weil eigentlich wenn es jetzt Wahr wäre die Story könnte ich ja eigentlich nichts dafür das jemand mein Account hackt und das Foto meiner Bankkarte benutzt und Leute Verascht oder nicht ?
Habe keine Einträge im Führungszeugnis und das muss so bleiben für meine Berufliche Karriere. Ich wurde auch mal so verascht und bei mir hat die Polizei garnichts gemacht. Brauchte echt dringend das Geld sonst wäre ich verhungert... sonst würde ich sowas nie machen.
Wenn bei der Story bleibe könnte ich mich mit der Staatsanwaltschaft einigen das es fallen gelassen wird und ich das Geld in Raten zurück zahle? Habe sowieso vor ihr das in 2 Monaten zurück zu zahlen! Bin nicht vorbestraft und nie negativ aufgefallen und arbeitstätig + Rechtsschutzversichert. Schätze Zivilrechtlich wird Sie nicht vorgehen da es zu teuer ist. Aber sollte ich mein Anwalt schon anrufen damit der Bescheid weist und vielleicht Infos von der Ermittlung einholen kann ?
Hoffe ihr seit bis hier unten gekommen und nimmt mir meine Schandart nicht böse.. aber hatte seit 3 Tagen nichts gegessen und musste kreativ werden :(
11 Antworten
Solche Beweise (Screenshots usw) können sehr wohl vor Gericht verwendet werden.
Ansonsten, wie willst du denn beweisen dass du gehackt wurdest?
Die Wahrscheinlichkeit dass die Sache eingestellt wird ist schwer abzuschätzen. Ich denke die Chancen hierzu stehen nicht schlecht. Es bleibt aber sehr gut möglich dass die Behörden etwas unternehmen.
Was die Wirtschaftlichkeit einer Zivilsache angeht, sie braucht nicht unbedingt einen Anwalt dafür.
Ausserdem geht es vielen Leuten ums Prinzip. Ich will dir keine Angst machen aber es gibt genug Menschen die bereit sind 1500€ an einen Anwalt zu überweisen um 500€ zu erstreiten, auch wenn das selbst bei Gewinn der Sache wirtschaftlich keinen Sinn macht.
Und was dein Geld angeht, in Zivilrecht sagt man, soweit ich weiss, « Geld hat man zu haben »
Da hast du wohl recht. Von daher ist das mit dem hacken Blödsinn
Klar geht sowieso ein Freund der einen veraschen oder gefallen tuen möchte. Auch wenn es weniger Sinn ergibt kann es trotzdem passieren das jemand sich ein Scherz erlaubt oder sowas
in dem Fall bist Du aber zumindest verpflichtet den zu unrecht erhaltenen BEtrag zu erstatten.. Es nicht zu tun ist Unterhsclagung und das ist kaum minderschwer als Betrug
Aha, du brauchst 500€ für zu Essen 🤔 muss ja ein teures Essen gewesen sein, Geld hättest du dir auch anderweitig leihen können, so viel dazu.
Reue scheinst auch weiterhin keine zu haben sonst würdest du nicht lügen wollen nur um zu versuchen deine 4 Buchstaben zu retten.
Lügen, Betrug... joah und du bist wirklich der Meinung du würdest einfach so davon kommen? Fehlanzeige, die Person tut gut dran dich anzuzeigen, was du dann Schlussendlich zu erwarten hast bleibt dem Richter überlassen, wird für dich aber ein teures Vergnügen werden das ist schon mal klar.
Mit welcher Beweislage den?
sie hat keine verwertbaren Beweise und keine Anschrift nix.
sie hat ein Chatverlauf mit einer Person ohne Bild wo es den Account nicht mehr gibt, der zwar mein gleichen Name hat aber es 5 mio Menschen gibt die genauso heißen. Und wenn man zufällig Geld überwiesen bekommt das das dispo ausgleicht was kann ich dafür? Habe ihr angeboten wenn ich in 2-3 Monaten Geld habe es ihr zurückbezahlen, obwohl ich es nicht muss!
Gibt genug Möglichkeiten dir gepflegt an den Karren zu Schiffen, zu nicht so als würdest du den längeren Atem besitzen geschweige am längeren Hebel sitzen.
Du bist gepflegt am Arsch so oder so.
sie hat keine verwertbaren Beweise und keine Anschrift nix.
Sie hat Deine Kontonummer, daraufhin stellt die Staatsanwaltschaft eine kurze Rückfrage an die Bank, dann ist die Bank verpflichtet Namen und Anschrift bekannt zu geben. Red dich hier nicht heraus, die Bank dürfte die Daten nicht herausgeben... Das ist vollkommen falsch, denn das Konto wurde als Tatmittel benutzt und untersteht deshalb dem vollen zugriff der Staatsanwaltschaft... notfalls auf richterliche Anordnung
Und wenn man zufällig Geld überwiesen bekommt das das dispo ausgleicht was kann ich dafür?
dafür könntest Du im tatsächlichen Fall in dem das passiert wäre tatsächlich nichts, das würde Dir auch niemand vorwerfen, aber zu unrecht erhaltenes Geld nicht zurück zahen ist und bleibt der Straftatbestand Unterschlagung.
Was du gemacht hast ist der Straftatbestand Betrug im Sinne des § 263 StGB, die Strafe, Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe.
Die Ermittlung, siehe das mal rückwärts, dein Opfer hat dir Geld auf DEIN Konto überweisen und Du hast die versprochene Gegenleistung nie erfüllt, wolltest sie auch nie erfüllen, hast das Geld das dir nicht gehörte ausgegeben und auf Verlangen nicht erstattet. Unter falschen Fakten Geld anzunehmen ist Betrug, es nach Aufklärung nicht zu erstatten, könnte zusätzlich noch als Unterschlagung ausgelegt werden,das Strafmaß ist vergleichbar mit Betrug.
Im Strafverfahren geht es um die Fakten und den Straftatbestand, mit der Rückzahlung hat das Strafverfahren nichts zu tun, das wird notfalls in einem Zivilprozess separat verhandelt.
Je nachdem, welche Strafe das Gericht für angemessen hält, wird das eine sehr teure Sache für dich, denn neben Strafe und Erstattung must Du auch die Kosten der Verfahren bezahlen.
Alles in allem kommt wohl einer höher vierstelliger, oder fünfstelliger Betrag für dich dabei heraus, die Rückzahlung des Betrag sowie entsprechende Einträge ins Führungszeugnis und schufa.
Da hast du dir schon echt was eingebrockt
Genau du machst mir jetzt Angst
aber 100 Erfahrungsberichte von Leuten die so verascht wurden hat die polizei nie was gemacht
ich hatte sogar den Ausweis von dem Typen der mich verascht hat und da kam bei der Polizei auch nichts bei raus. Also du willst mir erzählen bei 99 fällen macht die Polizei nichts oder sie bringt nichts und in meinem Fall (100) soll jetzt LKA Spezialeinheit ermitteln oder was
Angst machen musst du lernen du nennst keine Fakten. Hast du schonmal etwas gefälscht? Das ist sehr einfach, ich glaube mein Anwalt schafft das wohl das die chatverläufe nicht zugelassen werden.
Was dein Anwalt schafft und was nicht, liegt nicht in meinem Ermessen, aber die Fakten liegen auf der Hand und sind ganz oder zumindest teilweise beweisbar.
Fest steht, Du hast eine Leistung erhalten und wenn dein Opfer behauptet, keine vereinbarte Gegenleistung erhalten zu haben, must Du erklären was du dafür geleistet hast... Und das mit stichhaltigen Beweisen.
Du bist bislang nicht vorbestraft und hast einen einwandfreien Leumund (schufa, Insolvenzregister, Führungszeugnis usw usw)? Das stärkt zunächst mal deine Glaubwürdigkeit.... Oder schwächt sie, je nachdem wie du dich in der Vergangenheit verhalten hast.
Gleiches gilt für dein Opfer
Und dann sind da noch viele weitere Indizien, Chatverläufe, evtl auch e-Mails usw. Selbst wenn Du diese gelöscht hast, hat die Gegenseite scheinbar noch die Konversationen, mit Datum, Uhrzeit und irgendwelchen Echtheits- Nachweisen wie IP Adresse, Verschlüsselungsnummer oder ähnliches. Darin enthalten, wahrscheinlich auch der Kaufvertrag. Eine gegenseitige gleichlautende Willenserklärung ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag. Du gehst zu Bäcker, zeigst auf das Brötchen, die Verkäuferin reicht dir das Brötchen und du legst 30 ct auf den Tresen, dann ist allein durch die gegenseitige Gestik ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag entstanden. Beißt du dir anschließend einen Zahn an dem Brötchen aus, kannst du den Verkäufer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen.
Du hast geschrieben, "ich verkaufe Dir xy für 500 €" und der Interessent Antwortet "ok, nehme ich" dann ist das eine gleichlautende Willenserklärung und damit ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag der von beiden Seiten zu erfüllen ist.
Kannst Du nicht liefern, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurück treten und bekommt sein Geld zurück, hattest du nie vor zu liefern und /oder warst auch nie dazu in der Lage, dann liegt der Straftatbestand Betrug lt § 263 StGB vor. Schon der Versuch ist strafbar.
Solltest Du den Betrugsvorwurf entkräften können, bist du trotzdem verpflichtet den zu Unrecht erhaltenen Betrag zu erstatten, hast du das nicht vor oder bist nicht dazu in der Lage, liegt immer noch der Straftatbestand Unterschlagung § 246 StGB vor. Auch Unterschlagung ist mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht und auch bei der Unterschlagung ist bereits der Versuch strafbar.
Sollte dein Opfer dich also anzeigen, hast du verdammt schlechte Karten um deinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu können.
Wie schwer oder wie leicht es ist etwas zu fälschen oder zu unterschlagen must Du mir nicht erzählen, sondern ggf einem Gericht erklären um es mindestens in Zweifel zu ziehen. Ebenso wie die Tat selbst, denn du kannst in Deutschland nicht verurteilt werden, wenn man Dir die Straftat nicht zweifelsfrei nachweisen kann.
Dein Argument der 99 andren Fälle, mal so nebenbei in welchen Kreisen bewegst du dich eigentlich um so oft Opfer eines Betrugs geworden zu sein? Aber egal, jedenfalls gleicht kein Fall einem anderen und wenn du 99mal nichts bezahlt hast, dann ist zum einen der Vorwurf nicht zu beweisen zum anderen ggf die schwere des Vorwurfs möglicherweise nicht würdig bis ins Detail verfolgt zu werden. Aber das ist bei einem Streitwert von 500 € wohl kaum mehr der Fall, da ist die Staatsanwaltschaft schon verpflichtet den ein oder anderen Beweis für und gegen dich zu liefern.
Bin nicht vorbestraft und nie negativ aufgefallen
Das war mal
Mindestens musst du ihre Anwaltskosten übernehmen , und wenn die Sache klar ist, wie in deinem Fall , nimmt man einen sehr teuren Anwalt.
Wo ist die Lage klar???
sie hat keine Anschrift garnichts?? Außer paar Chat Verläufe von einem Typen auf Facebook der so heißt wie ich. Durch das löschen kann sie nichtmal mein Profil sehen nix
was ist das den für eine Beweislage??
Deine Kontonummer genügt.... das und den gesamten Sachverhalt aufzuklären kostet der Geschädigten in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft ein müdes Lächeln. Tathergang und Beweissicherung sind in Deinem Fall mit größter Gewissheit innerhalb eines Arbeitstages abgeschlossen und gerichtsbelastbar ausgearbeitet.
Nun, was du gemacht hast, erfüllt den Straftatbestand des Betruges.
Für die Staatsanwaltschaft dürfte es kein Problem sein, dir das nachzuweisen.
Beweise gegen dich gibt es massenhaft.
Kannst du die Beweise nennen ?
Die Bestell-Bestätigung, deine E-Mail-Adresse, deine Bankverbindung.
Sorry, für jeden Richter ist der Fall sowas von eindeutig.
Das ist schon deshalb unmöglich, weil ja nachweisbar ist, dass das Geld auf seinem Konto gelandet ist. Welcher Hacker macht denn sowas?