§154 a Abs. 1 StPO vorläufig abgesehen

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Da kann noch was kommen, ja. Wenn Du in den anderen Sachen, die da noch laufen freigesprochen werden würdest, dann würde das Verfahren in der eingestellten Sache wieder aufgenommen.

chrissy9220  29.07.2013, 19:17

und wen er bei den anderen sachen verurteilt wird dan wird diese anzeige ignoriert oder wie ?

recht55 
Beitragsersteller
 15.08.2010, 22:08

Wie lange haben die dann Zeit?

skyfly71  15.08.2010, 22:11
@recht55

So lange, bis die anderen Verfahren entgültig abgeschlossen sind.

Nun von der Verfolgung sieht man im Moment ab, da die andere wohl schwerwiegendere Straftat im Raum hängt. Wenn sie dich dafür dran kriegen ist die kleinere Sache aus der Welt. Kriegen sie dich dafür nicht dran kommt die kleinere Straftat wieder zum vorschein und man kriegt dich eben dafür. Der Staatsanwalt bemüht sich eben um die größere Straftat.

recht55 
Beitragsersteller
 15.08.2010, 22:11

Wie lange haben die Zeit dazu?

Romjia  15.08.2010, 22:23
@recht55

Solange wie es dauert das Verfahren abzuschliessen.

Es ist momentan auf Eis gelegt. Kann aber jederzeit wieder aufgetaut werden. D.h. derzeit brauchst du in dieser Strafsache nix befürchten, solltest du aber nochmal auffällig werden, dann wird die Sache wieder hervorgeholt. Dies kann dann auch Einfluss auf eine Strafe haben.

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

Da kommt eben noch eine andere Strafe auf Dich oder den Betroffenen zu, die im Vergleich zu der angeklagten eine höhere Strafe bringt. Dann kann der Staatsanwalt die Verfolgung der geringeren Straftat einstellen. Also: Das dicke Ende kommt noch.