Anzeige zurückgezogen, trotzdem Gerichtsverfahren. Warum?
Habe durch eine blöde Situation eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung bekommen. Ich war aber nicht der haupttäter. Es wurde nur mein Name bei der Polizei genannt weil Freunde vom Opfer meinen Namen kannten. Habe mit dem Opfer alles außerhalb geklärt und er hat die Anzeige zurückgezogen. Habe bei der Polizei auch eine Aussage gemacht und die Situation aus meiner sicht erklärt. Die Polizistin meinte das es gut sein kann das es eingestellt wird. Wie stehen die Chancen? Bzw. was droht mir bei Verurteilung. Bin polizeilich noch nie auffällig gewesen und das ist die erste Anzeige Bzw meine erste ernsthafte Begegnung mit der Polizei.
2 Antworten
Hallo Djtijay,
Du schreibst, dass er die Anzeige zurückgenommen hat. Das ist leider faktisch nicht möglich.
Eine Anzeige ist nichts weiter, als dass man die Polizei über eine strafbare Handlung in Kenntnis gesetzt hat. Hat die Polizei erst einmal Kenntnis von einer Straftat, muss sie auch ein Ermittlungsverfahren einleiten. Derjenige der die Polizei in Kenntnis gesetzt hat, hat auf den weiteren Verlauf keinen Einfluss.
Ausnahme ist nur, wenn es sich um eine Straftat handelt, die nur dann verfolgt wird, wenn ein Strafantrag gestellt wurde.
Zu diesen Antragsdelikten gehört zum Beispiel die (einfache) Körperverletzung. Hier hätte der Antragsteller den Antrag zurücknehmen konnen.
Die "gefährliche Körperverletzung" nach § 223 StGB gehört aber nicht zu den Antragsdelikten, sondern die Polizei muss auch dann gegen den Täter ermitteln, wenn der Anzeigende oder der Geschädigte dieses nicht wollen.
Erst die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren
- gem. § 170 StPO einstellen, wenn es nicht genügend Anhaltspunkte gibt, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat oder
- gem. § 153 StPO einstellen, wenn die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht oder
- gem. § 153a StPO gegen Auflagen einstellen
Bei Dir wird die Staatsanwaltschaft aber zu dem Entschluß gekommen, dass die Voraussetzungen für eine Einstellung nicht vorlagen und hat daher öffentliche Klage erhoben.
Das heißt, es wird eine Gerichtsverhandlung geben und der Richter wird ein Schuld.- und Tatangemessenes Urteil fällen.
Schöne Grüße
TheGrow
Dankeschön.
Immerhin ;)
Danke. Hat meine Frage nicht zu 100% beantwortet aber hilft👍🏻