Anzeige zurückgezogen, trotzdem Gerichtsverfahren. Warum?

2 Antworten

Hallo Djtijay,

Du schreibst, dass er die Anzeige zurückgenommen hat. Das ist leider faktisch nicht möglich.

Eine Anzeige ist nichts weiter, als dass man die Polizei über eine strafbare Handlung in Kenntnis gesetzt hat. Hat die Polizei erst einmal Kenntnis von einer Straftat, muss sie auch ein Ermittlungsverfahren einleiten. Derjenige der die Polizei in Kenntnis gesetzt hat, hat auf den weiteren Verlauf keinen Einfluss.

Ausnahme ist nur, wenn es sich um eine Straftat handelt, die nur dann verfolgt wird, wenn ein Strafantrag gestellt wurde.

Zu diesen Antragsdelikten gehört zum Beispiel die (einfache) Körperverletzung. Hier hätte der Antragsteller den Antrag zurücknehmen konnen.

Die "gefährliche Körperverletzung" nach § 223 StGB gehört aber nicht zu den Antragsdelikten, sondern die Polizei muss auch dann gegen den Täter ermitteln, wenn der Anzeigende oder der Geschädigte dieses nicht wollen.

Erst die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren

  • gem. § 170 StPO einstellen, wenn es nicht genügend Anhaltspunkte gibt, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat oder
  • gem. § 153 StPO einstellen, wenn die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht oder
  • gem. § 153a StPO gegen Auflagen einstellen

Bei Dir wird die Staatsanwaltschaft aber zu dem Entschluß gekommen, dass  die Voraussetzungen für eine Einstellung nicht vorlagen und hat daher öffentliche Klage erhoben.

Das heißt, es wird eine Gerichtsverhandlung geben und der Richter wird ein Schuld.- und Tatangemessenes Urteil fällen.

Schöne Grüße
TheGrow

Djtijay 
Beitragsersteller
 31.10.2016, 07:52

Dankeschön.