Sind das eindeutige Beweise?
Wenn jemand über seine Handynummer oder über einen Fake account eine Straftat begeht , die Polizei keine Hausdurchsuchung macht um Z.b handys sicherzustellen aber trotzdem jemanden ausfindig macht
man aber sagt man hat das handy zb verloren oder ist nicht Passwort geschützt und die Fake Account Daten mehrere Personen haben … Wie will die Staatsanwaltschaft zu 100% sagen das genau der Anschlussinhaber der Täter war?
es wäre ja eine Vermutung und dann müsste das Verfahren ja eingestellt werden oder nicht?
würde mich interessieren
2 Antworten
Es ist möglich, dass eine dritte Person Informationen zur Verfügung gestellt hat. Dann ist der Fall klar und es muss für die Staatsanwaltschaft nicht weiter ermittelt werden. Somit liegt es an der Staatsanwaltschaft, wie es mit den §§§ aussieht.
Schließlich ist Cybercrime ein ernstzunehmendes Verbrechen und es erfordert Leute die sich im IT Forensikbereich und in der Terrorismusbekämpfung [Pegasus] auskennen.
Im Falle einer negativen Ausgangs kann es für jemand teuer zu stehen kommen, da nimmt es der Chan ganz genau.
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Hängt von den Aussagen der Zeugen ab.
das wird dir ein anwalt im konkreten fall erklären wie das urteil ausfallen könnte oder nicht .
Das heisst dubio pro reo weil man nicht zu 100% sagen kann das man der täter ist richtig?