Student mit Ausländischer Frau hartz 4

6 Antworten

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In den ersten drei Monaten gibt es nichts; danach kann sie Leistungen durch die Zuordnung zur BG mit Ehemann beziehen, die auch dann gilt, wenn Mann selbst wegen § 7 Abs. 5 SGB II vom Leistungsbezug ausgeschlossen ist.

VirtualSelf  05.09.2013, 06:43

Und hier die Korrektur: bei Heirat hängt sich die Frau sofort an den Leistungsanspruch des Ehegatten dran

Dann muss sie halt für ne zeit putzen gehen oder zumutbare Tätigkeiten erledigen. Einfach arbeitslos no way!!!!

Die Miete wird zwischen euch geteilt werden, falls sie ALG2 bekommt. Du bist Deutscher bzw hast dauerhaften Aufenthalt?

DerHans  09.10.2012, 09:48

In den ersten 3 Monaten gibt es gar nichts. Damit sollen ja gerade unüberlegte Einreisen verhindert werden.

MartinH89 
Beitragsersteller
 08.10.2012, 23:38

Ich bin deutsch, studiere hier und bekomme Bafög.

Rheinflip  08.10.2012, 23:42
@MartinH89

Dann müsste deine Liebste ALG2 bekommen. Miete etc würde geteilt werden.

MartinH89 
Beitragsersteller
 08.10.2012, 23:43
@Rheinflip

Dank dir, hört sich ja ganz gut an, da ich ja in den Semesterferien arbeite sollte das ja das geringste Problem sein.

Rheinflip  08.10.2012, 23:44
@MartinH89

Du kannst ziemlich genau 400 dazuverdienen. Kindergeld bekommst du noch?

MartinH89 
Beitragsersteller
 08.10.2012, 23:45
@Rheinflip

Jap, bekomm ich noch, wichtig ist nur das Wohnung bezahlbar bleibt und das was zu essen da ist, alles andere kommt von allein, nach dem Studium :D

MartinH89 
Beitragsersteller
 08.10.2012, 23:45
@Rheinflip

Jap, bekomm ich noch, wichtig ist nur das Wohnung bezahlbar bleibt und das was zu essen da ist, alles andere kommt von allein, nach dem Studium :D

VirtualSelf  10.10.2012, 06:10
@MartinH89

Arbeit ist ein Problem, da dein deinen Bedarf "übersteigendes" Einkommen wg. BG voll bei ihr angerechnet wird.

Ein Zuzug direkt in das soziale System der Bundesrepubik ist nicht möglich Mindestens für 3 Monate ird sie KEINERLEI Unbterstützung erhalten. Du wirst also sowohl für ihre Unterkunft, den Unterhalt und auch die Krankenversicherung aufkommen müssen. Wie du das machst, ist dein Problem

Wenn ihr beide in Deutschland lebt und somit auch wohnt . Sie Amtlich deine Frau ist und auch hier in Deutschland wohnlich gemeldet ist. Dann hat sie genau die Rechte wie ein Bundesbürger.Somit kann sie bzw. ihr auch die gleichen Sozialen Hilfen beanspruchen wie jeder andere Deutsche . Vom Amt her wird deiner Frau dann aber auch nahegelegt werden umgehend Deutsch zu lernen, damit sie voll Intregierbar ist. MFG Rudi

MartinH89 
Beitragsersteller
 08.10.2012, 23:39

danke schon mal, Ja sie hat schon 2 Zertifikate, es geht halt eigentlich hauptsächlich um die Zeit die sie braucht um sich einzuleben und Arbeit zufinden.