Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim Lehrbuchfall "Helmpflicht"?
Kurz zum klassischen Fall.
Ein Biker fühlt sich durch die Helmpflicht in seinen Grundrechten (allgemeine Handlungsfreiheit) verletzt.
Um das ganze Abzukürzen: Verfassungsgemäß, da auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eingehalten wurde.
Ich widerspreche bei der Prüfung VHMK-Grundsatz im Punkt der Angemessenheit.
Es steht folgendes geschrieben:
"Auf der einen Seite wird Bikern der Spaß genommen (den Wind in den Haaren zu spüren) auf der anderen Seite steht die Sicherheit der beteiligten Menschen am Straßenverkehr. Das Interesse der anderen Verkehrsteilnehmern überwiegt"
Das kann ich nun überhaupt nicht verstehen. Die Verkehrssicherheit der andern ist absolut überhaupt nicht davon berührt, ob der Biker einen Helm trägt oder nicht.
Was bringt der Helm des Bikers dem dritten an zusätzlichen Schutz?
3 Antworten
Ich denke damit ist gemeint, das eine Helmpflicht alle am Straßverkehr teilnehmende Radfahree schützeb soll und nicht, dass die Verweigerung eines Einzelnen die Straßensicherheit gefährdet. Ich würde auch die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne ablehnen. Jedem ist das Risiko ohne Helm zu fahren bekannt, da braucht man keine Helmpflicht. Eine solche Pflicht wäre auch ein Einfalltor für weitere Schutzmaßnahmen in diesem Bereich. Der Staat muss nicht die Bürger bemuttern
Du muss ja nicht der Rechtsprechung und die herrsche Meinung folgen. Argumentiere und entkräftige die Gegenseite, um den Korrektor von deiner Ansicht zu überzeugen
Das stimmt nur begibt man sich auf etwas dünneres Eis :)
In der Klausur hätte ich es ohne Kenntnis der Lösung so gemacht.
Fand ich noch ganz lesenswert (nur am Rande)
Danke für deine Antwort :)
Dass man sich auf dünnes Eis begebt, stimmt nicht. Wenn du eine schlüssige Argumentation hast, gefällt es dem Korrektor viel mehr, als wenn er stänig die h.M. liest. Das zeigt von Eigeninitiative
Das ist richtig, aber das Fahren ohne Helm mit der Folge Invalidität, lebenslanger Pfegefall, wäre eine Belastung der Gesellschaft. Abgesehen davon dass man die Einsicht eines Helmverweigerers in Frage stellen müsste. Ist der 17 jährige sich bewusst, was es heisst mit Schädel-Hirn-Trauma dahinzusiechen.
Ok, alles Selbstbestimmung, man könnte ja dem ohne Helm Fahrer einfach medizinische Versorgung verweigern. Kann man aber auch nicht wirklich, sowenig wie man Menschen die einer Organtransplantation widersprochen haben, die neue Niere versagt, oder dem Corona-Leugner und Maskenverweigerung die Beatmung, diese Menschen fallen der Gesellschaft so oder so zur Last.
Der Staat hat eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürger.
Deshalb gibt es Gesetze, die den Bürger schützen, vor vergifteten Lebensmitteln, vor der eigenen Unvernunft (Gurt, Helm), oder vor anderen Bürgern die man einsperrt weil sie ihr Grundrecht darin sehen, andere umzubringen ...
Oder auch verpflichtet sich so zu verhalten dass andere nicht gefährdet werden (kein Alc am Steuer, auch eine Impfpflicht ist rechtlich möglich)
Mit dem Unterschied, dass bei einer Fahrt nachts ohne Licht eine erhebliche Fremdgefährdung besteht.
Bei dem fahren ohne Helm ist höchstens die Eigengefährdung einschlägig. Die Fürsorgepflicht des Staates für den Bürger sollte meiner Meinung nach hier hinter der allgemeinen Handlungsfreiheit zurücktreten.
Ist auch meine Ansicht, trotzdem gibt es ja eine Helmpflicht. Die scheint ja verfassungsgemäß zu sein.
Folglich kommen Rechtsprechung und die Lösung meines Skriptes zu einem anderen Ergebnis das ich versuche zu verstehen :)