Kann man im Kriegsfall zwangsweise eingezogen werden?
OK, folgende Situation:
Stellt euch mal vor, wir hätten morgen Krieg... also damit meine ich keinen Auslandseinsatz im Nahen Osten oder Zentral-Afrika, sondern hier auf deutschem Territorium...
Wie sieht eigentlich die Rechtslage aus: Könnte in dem Fall jeder zwangsweise eingezogen werden, unabhängig davon, ob er/sie den Wehrdienst schon abgeleistet hat oder gar ausgemustert worden ist?
Was wäre mit Leuten, die sich weigern würden, entweder weil sie Krieg grundsätzlich ablehnen oder sogar für den Gegner sind. Würde man dafür einfach eingeknastet werden?
Welche Teile des Grundgesetzes wären im Kriegsfall noch gültig?
9 Antworten
Alles, was Du dazu wissen musst, sagt Dir der Grundgesetzartikel 12a:
Artikel 12a (das Wichtigste ist fett gedruckt)
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
(3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden; Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften, im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
Dann weigert man sich einfach...
Was sollen die machen? Auch im Kriegsfall dürfen die einen nicht wegen Verweigerung oder "Fahnenflucht" erschießen/exekutieren.
Das Grundgesetz bleibt weiterhin gültig... Die Zeiten sind vorbei.
Also verweigere Ich, und sitze die Zeit in einem warmen sicheren Knast ab.
Oder Ich flüchte ins Ausland. Das darf der Dt. Staat wohl kaum verhindern...
Absatz "(1) ist ja mal ganz klar Grundgesetzwidrig.
NEIN, es gibt keinerlei Rechtfertigung für eine Einschränkung nur auf Männer...
Stellt euch mal vor, wir hätten morgen Krieg
Dann würdest Du - ein entsprechendes Alter und Gesundheit vorausgesetzt - ab morgen der "allgemeinen Reserve" angehören und im schlimmsten Fall durchaus auch in den Einsatz berufen werden können. Auch die ehemaligen "Kriegsdienstverweigerer" sind davon nicht ausgenommen.
Also ein Grund NICHT Topfit zu sei ;-) .
Wenn ich nur 100m zur Bushaltestelle sprinten müsste, Ich würde jappsend "sterbend" am Boden liegen. Hab mal eine schwere Papierschneidemaschine etc. 4 Etagen Treppenhaus hoch getragen. Mir war richtig Elend...
Das Grundgesetz wäre im Kriegsfall voll gültig, denn man hat aus dem 2. WK gelernt. Daher enthält das Grundgesetz besondere Regeln für Gesetzgebung und Regierung während des Verteidigungsfalles.
Die ernsthafte Frage ist, wer würde sich dem Wehrdienst noch wirklich verweigern wenn "der Feind" im eigenen Land steht.
Wer im wehrpflichtigen Alter ist, einberufen wird und sich weigert, muss damit rechnen, dass er bestraft wird.
Wer für den Gegner ist, kann sowieso bestraft werden, da er eine Aktion unterstützt die geeignet ist, die Sicherheit und den Bestand der BRD und ihrer Länder zu gefährden. So oder so ähnlich steht das im StGB unter Verrat.
ICH würde mich verweigern!
Erst mal entscheide ICH, ob der Angreifer für oder gegen mich ist.
Dann (wahrscheinlich gegen mich, denn das BRD ist ein verkommenes Land, aber leider nicht zu befreien) kann Ich immer noch Entscheiden das Shithole hinter mir zu lassen, weil es für mich keinen Wert hat es zu verteidigen...
Angenommen ihr habt einen Vater der euch nur geschlagen und schlecht behandelt hat.
Würdet ihr euer Leben riskieren, um den zu verteidigen?
Das mit Wehrdienstverweigern und Ersatzdienst antreten gilt nur in Friedenszeiten. Wird Deutschland angegriffen und gäbe es keine andere Möglichkeit, dann können alle Männer im wehrfähigen Alter eingezogen und verpflichtet werden. Haftstrafen bei Verweigerung wäre die Folge. Früher wurden solche Verweigerer auch gern standrechtlich erschossen. Ob das nach dem heutigen Kriegsrecht auch noch geht, ka.
Ist aber extrem unwahrscheinlich. Die NATO ist ja auch noch da, und die paar Länder um Deutschland die nicht in der NATO sind, die könnten wir auch so schaffen, bis auf die Schweiz, die ist zu krass^^
Das mit Wehrdienstverweigern und Ersatzdienst antreten gilt nur in Friedenszeiten. Wird Deutschland angegriffen und gäbe es keine andere Möglichkeit, dann können alle Männer im wehrfähigen Alter eingezogen und verpflichtet werden.
Verpflichtet schon, aber eben nicht zum Dienst an der Waffe. Auch im Kriegsfall erlischt nicht das Recht, den Waffendienst zu verweigern. Oben habe ich den entsprechenden Artikel 12a GG zitiert, in Absatz 3) steht alles dazu drin. Es geht eindeutig um "Arbeitsverhältnisse". Ganz konkret: Du kannst als Kriegsdienstverweigerer verpflichtet werden, einen Panzergraben auszuheben. Nicht aber, Dich mit einer Panzerfaust hineinzustellen und auf den Feind zu schießen.
Erstaunlich, wie wenig sich hier manche der Freiheiten bewusst sind, die ihnen unser deutsches Recht bietet.
Und natürlich würden auch im V-Fall in Deutschland Todesurteile weder ausgesprochen noch vollstreckt. Das ist endgültig vorbei.
Uhhhh, "Haftstrafen". Also sicherer "Knast und Logis" ;-) . Was für ein schlimmes Schicksal gegenüber "Front und Todesgefahr". Dann lasse Ich mich lieber später von den Invasoren befreien, falls die gewinnen sollten... Dass Ich verweigert habe macht sich bei denen auch gut...
Nein, auf keinen Fall geht das heute noch mit erschießen.
Man kann nicht auf der einen Seite auf Art. 12a des GG pochen, dann aber Art. 2 ignorieren.
Kurz und knapp: Jeder der mal beim Bund war, wird automatisch ein passiver Reservist. Dies bedeutet, dass er/sie zwar nicht regelmäßig Wehrdienst ableisten muss, aber im Kriegsfall kann man durchaus eingezogen werden.