Betriebsausflug als Arbeitszeit?
als Teilzeitkraft von Montag bis Donnerstag, nehme ich seit 5 Jahren am Betriebsausflug am Freitag teil und habe mir jeweils 6 Überstunden dafür aufschreiben können. In diesem Jahr wurde mir ein paar Tage nach (!) dem Betriebsausflug mitgeteilt dass ich dafür keine Überstunden mehr aufschreiben könne. Einen Betriebsrat hat unser Unternehmen nicht, eine entsprechende Betriebsvereinbarung besteht somit nicht. Kann mein Arbeitgeber rückwirkend, also nachdem ich am Ausflug teilgenommen habe, für diesen Ausflug die seit mehreren Jahren geltende Absprache zurücknehmen? Eine entsprechende Ankündigung vor dem Ausflug ist nicht erfolgt.
10 Antworten
Überstunden für einen Betriebsausflug! Das geht nicht - eventuell könntest du etwas mit Gewohnheitsrecht versuchen, aber ganz ehrlich: ich würde das ganz schnell vergessen und nächstes Jahr entweder nicht mehr mitfahren oder eben nicht mehr Überstunden für einen freiwilligen Ausflug aufschreiben.
Da es in der Vergangeheit so war, könntest Du Dich auf eine betriebliche Übung berufen (umgangssprachlich: Gewohnheitsrecht). Die Frage ist, ob Du das möchtest. Du hast an einem Ausflug teilgenommen, d.h. in der Zeit nicht gearbeitet. Für das nächste Jahr kannst Du Dir dann vorher überlegen, ob Du daran teilnehmen möchtest oder nicht, in diesem Jahr würde ich mich freuen, einen Job zu haben und mich nicht weiter darüber beschweren.
dann hattest du bisher immer Glückgehabt. Normaler Weise zählt die Teilnahme an einem Betriebsausflug so, als ob du die Regelarbeitszeit im Dienst gewesen wärst.
Also Leute die so ein Kommentar nachreichen wie oben " du bist ein A... kricher bist du ein AG" sollten aus diesem Forum entfernt werden, so ein Schwachsinn. Wenn du auf einen freiw. Ausflug mitgehst ist das nie Arbeitszeit. Und ich pflichte meinen Vorredener absolut bei das es nicht nur AG gibt die 6 Wochen in Urlaub sind und von 10-14 Uhr arbeiten. Aber ich glaube das übersteigt deinen Horizont genau wegen solchen wie dir Verdient die Gesamtheit so wenig weil Ihr den AG das Geld aus der Tasche zieht und für den Rest der Belegschaft weniger bleibt. D. Bohlen würde urteilen Vollpfosten.
Du kannst dich zwar auf "betriebliche Übung" berufen,wenn das länger als 3 Jahre ohne Vorbehalt so gehändelt wurde.
Aber:Willst du nicht lieber mit der Kirche im Dorf bleiben?
Es ist keinem damit gedient,hier auf evtl.Rechte zu bestehen.
Sei froh,dass deine Firma überhaupt noch einen Betriebsausflug durchführen kann.