Hat ein Arbeitsvertrag der unbefristet werden soll Vorrang vor einem befristeten?
Ich arbeite in einem Unternehmen von ca 30 Angestellten. Es arbeiten fast nur geringfügig Beschäftigte und Werkstudenten da. Alle die neu anfangen bekommen einen befristeten Vertrag.
Nun zu meiner Frage. Mein Vertrag wurde bereits dreimal verlängert jeweils um 6 Monate. Jetzt steht die nächste Verlängerung an. Mein nächster Vertrag wäre somit unbefristet. Der Betriebsrat hat mir schon signalisiert, dass der Arbeitgeber meinen Vertrag nicht verlängern will. Zeitgleich mit mir werden noch drei weitere Verträge verlängert (alle befristet) und es wird neues Personal gesucht (befristet). Wir üben alle die gleiche Tätigkeit aus. Es ist auch nichts vorgefallen. Ich war immer pünktlich. Habe gut gearbeitet. Wurde keinmal vom Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass er mit mir unzufrieden ist.Hat denn eine unbefristete Beschäftigung einen Vorrang auf Verlängerung gegenüber weiteren befristeten? Welche Möglichkeiten hat denn der Betriebsrat, um mir zu helfen?
Es kann ja nicht sein, dass mein Vertrag nicht verlängert werden soll nur weil er dann unbefristet ist oder ich dem Arbeitgeber unsympathisch bin.
5 Antworten
Doch, genau das wird der Grund sein. Du hast keinerlei Vorrechte. Dein Arbeitsvertrag wurde für eine Zeit X geschlossen. Will der AG nicht verlängern, dann muss er es auch nicht und kein Betriebsrat kann ihn zwingen.
Diese Praktiken sind heutzutage, dank der Regierung, durchaus üblich.
Ein Vertrag darf aber nur 2 Mal verlängert werden, deswegen kannst du, in der Regel, mit einem Auslaufen deines Vertrages rechnen.
Die Aussicht, du könntest fest eingestellt werden, soll dich bloss davon abhalten, dass du die letzten Tage krankfeierst.
Ist ja noch schlimmer.. absolute Sklaverei!
Mal abgesehen davon, dass das mit (moderner) "Sklaverei" nun mal überhaupt nichts zu tun hat:
Es gibt schon vernünftige und nachvollziehbare Gründe für befristete Arbeitsverhältnisse - jedenfalls solche mit Sachgrund.
Allerdings wird mit ihnen - also sowohl mit den Sachgrundbefristungen und erst recht mit den Zeitbefristungen - so viel "Schindluder" getrieben, dass die Politik dringendst zum Eingreifen aufgefordert ist!
Ja.. genau da liegt ja der Hase im Pfeffer. Der neue befristete Mitarbeiter macht genau die gleiche Tätigkeit. Es sind ja keine temporären Aufgaben des Betriebes, sondern langfristige Stellen, wo die Mitarbeiter ausgetauscht werden. Falls mal etwas einbricht müssten sie einen festen Mitarbeiter umverlegen.
Noch schlimmer sind Praktikantenstellen, die fortwährend neu besetzt werden für lau!
Was willst Du machen? Wenn der Arbeitgeber nur mit befristeten Arbeitsverträgen arbeiten will, dann ist es so.
Dein Vertrag wird wohl eher nicht verlängert werden, Du hast auch keinerlei Rechte vor anderen Leuten.
Melde Dich 3 Monate vorher beim Arbeitsamt.
Welche Möglichkeiten hat der BR?
Ein Seminar über das TzBfG zu besuchen,
deine 3 Verträge inhaltlich von einem Jurist der Gewerkschaft prüfen zu lassen,
eine Dienstvereinbarung mit dem AG über Regeln bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern abzuschließen.
ansonsten meines Wissens keine.
Evtl. kannst du dir das noch durchlesen:
https://www.anwalt24.de/lexikon/kettenarbeitsverhaeltnis
Ist in meinen Augen etwas verständlicher.
Die Nicht - Verlängerung hängt eher nicht mit deiner Sympathie zusammen.
Nein!
Ein zeitbefristeter Arbeitsvertrag darf bis zu einer Gesamtdauer von längstens 2 Jahren dreimal verlängert werden (Ausnahmen für eine längere Dauer und häufigere Verlängerungen nicht berücksichtigt).