Vergleich mit Gläubigern?
Ein Gläubiger, bei dem bereits Zahlungen eingehen, macht das Angebot auf einen Vergleich - telefonisch im Wortlaut : " dann stellen sie doch einen Antrag auf einen Vergleich" ohne selbst ein Angebot zu machen
Kann ich den Antrag dazu selbst stellen oder ist es besser diesen von einem Anwalt stellen zu lassen ?
2 Antworten
Wenn der Gläubiger das Angebot eines Vergleichs schon unterbreitet, dann muß normalerweise kein Antrag mehr gestellt werden.
Antrag auf was?
Du kannst das Angebot so annehmen, ggf. versuchen es zu verhandeln oder es ablehnen.
Dazu braucht man grundsätzlich keinen Anwalt.
also etwa so > werte frau ......... nach unserem telefonat am .....wuerde ich hiermit ihren vorschlag auf einen vergleivh annehmen und bitte um ein angebot ihrerseits / oder so aehnlich
ok das Angebot war aber nicht in Summen mache ich da, im Schreiben, ein Angebot von mir
Ein Vergleichsangebot sollte schon den Betrag enthalten, den man als Vergleichsbetrag noch zahlen muß und die entsprechenden Konditionen, wann wieviel zu zahlen ist.
ups soll heissen > so war der Wortlaut am Telefon
Danke erstmal - das Angebot war am Telefon: / dann stellen Sie doch einen Antrag auf einen Vergleich / so wer wortlaut
Damit ist sehr wahrscheinlich gemeint, daß Du dem Gläubiger papierschriftlich einen bzw. den Vergleich vorschlagen sollst bzw. papierschriftlich das am Telefon unterbreitete Vergleichsangebot annehmen kannst/sollst.
Du mußt nur darauf achtgeben, daß der Vergleich schriftlich mit Unterschrift beider Parteien fixiert wird bzw. darauf, daß der Gläubiger den Vergleichsvorschlag papierschriftlich unterbreitet.
Einen Anwalt braucht man dazu nach meiner Kenntnis nicht unbedingt.
Solch ein Vergleichsangbot kannst Du durch Zahlung annehmen, wenn dies im Angebot so drinsteht.
Du kannst dem Gläubiger z.B. schreiben: "bezugnehmend auf das am tt.mm.jjjj geführte Telefonat mit Herrn/Frau xyz nehme ich Ihr Vergleichsangebot wie am Telefon benannt: <Konditionen> an. Bitte bestätigen Sie mir das Zustandekommen der Vergleichsvereinbarung papierschriftlich." (Formulierungsvorschlag).
Mehr Infos ! Welche art von Gläubiger ? Titulierte Forderung ?
Die AOK
Meines wissen macht eine kk keine Vergleichsangebote bei Beitragsschulden.
Bin mir jetzt nicht 100 pro sicher.
Danke erstmal - das Angebot war am Telefon: / dann stellen Sie doch einen Antrag auf einen Vergleich / so wer wortlaut
Telefonische Vergleichs Angebote zählen Null. Um was für eine Art Gläubiger handelt es sich ?
sorry - aus irgend einem Grund funktioniert meine Tastatur nicht komplett