Vergleich mit Gläubigern?

2 Antworten

Wenn der Gläubiger das Angebot eines Vergleichs schon unterbreitet, dann muß normalerweise kein Antrag mehr gestellt werden.

Antrag auf was?

Du kannst das Angebot so annehmen, ggf. versuchen es zu verhandeln oder es ablehnen.

Dazu braucht man grundsätzlich keinen Anwalt.

Marzahn48 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 11:11

sorry - aus irgend einem Grund funktioniert meine Tastatur nicht komplett

DasOrakel  03.11.2021, 11:33
@Marzahn48

Ich halte Deine Frage nunmehr für ausreichend beantwortet und bin raus.

Ciao

Marzahn48 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 11:05

also etwa so > werte frau ......... nach unserem telefonat am .....wuerde ich hiermit ihren vorschlag auf einen vergleivh annehmen und bitte um ein angebot ihrerseits / oder so aehnlich

Marzahn48 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 10:53

ok das Angebot war aber nicht in Summen mache ich da, im Schreiben, ein Angebot von mir

DasOrakel  03.11.2021, 10:55
@Marzahn48

Ein Vergleichsangebot sollte schon den Betrag enthalten, den man als Vergleichsbetrag noch zahlen muß und die entsprechenden Konditionen, wann wieviel zu zahlen ist.

Marzahn48 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 10:44

ups soll heissen > so war der Wortlaut am Telefon

Marzahn48 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 10:36

Danke erstmal - das Angebot war am Telefon: / dann stellen Sie doch einen Antrag auf einen Vergleich / so wer wortlaut

DasOrakel  03.11.2021, 10:50
@Marzahn48

Damit ist sehr wahrscheinlich gemeint, daß Du dem Gläubiger papierschriftlich einen bzw. den Vergleich vorschlagen sollst bzw. papierschriftlich das am Telefon unterbreitete Vergleichsangebot annehmen kannst/sollst.

Du mußt nur darauf achtgeben, daß der Vergleich schriftlich mit Unterschrift beider Parteien fixiert wird bzw. darauf, daß der Gläubiger den Vergleichsvorschlag papierschriftlich unterbreitet.

Einen Anwalt braucht man dazu nach meiner Kenntnis nicht unbedingt.

Solch ein Vergleichsangbot kannst Du durch Zahlung annehmen, wenn dies im Angebot so drinsteht.

Du kannst dem Gläubiger z.B. schreiben: "bezugnehmend auf das am tt.mm.jjjj geführte Telefonat mit Herrn/Frau xyz nehme ich Ihr Vergleichsangebot wie am Telefon benannt: <Konditionen> an. Bitte bestätigen Sie mir das Zustandekommen der Vergleichsvereinbarung papierschriftlich." (Formulierungsvorschlag).

Mehr Infos ! Welche art von Gläubiger ? Titulierte Forderung ?

Marzahn48 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 10:42

Die AOK

EXInkassoMA  03.11.2021, 12:21
@Marzahn48

Meines wissen macht eine kk keine Vergleichsangebote bei Beitragsschulden.

Bin mir jetzt nicht 100 pro sicher.

Marzahn48 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 10:38

Danke erstmal - das Angebot war am Telefon: / dann stellen Sie doch einen Antrag auf einen Vergleich / so wer wortlaut

EXInkassoMA  03.11.2021, 10:41
@Marzahn48

Telefonische Vergleichs Angebote zählen Null. Um was für eine Art Gläubiger handelt es sich ?