Klausurversuch trotz Attest weg?
Hallo!
Es geht um folgendes: In einigen Studiengängen hat man ja nur eine bestimmte Anzahl an Versuchen für eine Klausur. Wenn man jetzt bei einem dieser Versuche krank ist und sich beim Arzt ein Attest ausstellen lässt und dieses dann auch fristgerecht bei der Uni abgibt, dann kann einem der Klausur-Versuch doch nicht gestrichen werden, oder?
Ich meine, man kann ja nichts dafür wenn man echt krank ist und nicht schreiben kann. Nur hat letztens jemand bei mir an der Uni behauptet, der Versuch wäre so oder so weg, egal ob man ein Attest vorbeibringt oder einfach so nicht hingeht und die Klausur nicht antritt. Aber das kann doch irgendwie nicht sein.
Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.
8 Antworten
Mit einer gültigen Krankschreibung wird die Klausur nicht als Fehlversuch gewertet. Warum sonst schreiben sich so viele kurz vor der Prüfung krank :) ich habe auch schon zwei Klausuren durch Krankheit versäumt und konnte sie ohne Probleme nachschreiben, ohne das mir ein Fehlversuch abgezogen wurde. Wichtig ist halt nur das Attest und das du es frühzeitig (Innerhalb von 3 Tagen) im Prüfungsamt einreichst.
Willkommen im wirklichen Leben.
Wer sagt, dass es da fair zugeht.
Ich erleb das ständig bei unseren Lehrlingen, die haben nicht gemerkt, dass im wirklichen Leben nur noch erbrachte Leistung zählt. Niemand nimmt mehr Rücksicht darauf, warum du sie nicht erbracht hast.
Schau mal in der Studienordnung deiner Uni nach. Da steht drin, wie in solchen Fällen zu verfahren ist. "Hat einer gesagt" ist nun wirklich keine sichere Information.
Blödsinn es geht an der Uni fair zu. Der Versuch ist natürlich nicht weg. Wenn kein Eigenverschulden vorhanden ist, dann darf Dir auch kein Nachteil entstehen. Dieser Grundsatz gilt immer!
Was bringt es der Firma an "erbrachter Leistung" wenn ich im Krankheitsfall meine Arbeit erbringe und dabei 4 andere Leute anstecke, wo dann die hälfte davon zu hause bleibt und die anderen die restliche firma ansteckt weil sie auch zur arbeit gehen?
Der versuch ist nicht weg.
Sonst macht ja die Attestpflicht keinen Sinn.
Oder dass man zum Uniarzt muss wenn einem während der Klausur schlecht wird.
Evtl. Anwalt einschalten.
Der Versuch ist weg, wenn du die Klausur einfach nicht schreibst, ohne dich abzumelden. Wenn du spontan krank wirst und dir das bescheinigen lässt, ist das was anderes, du solltest dich aber dennoch baldmöglichst abmelden - und wenn das vorher nicht mehr geht, alles nachträglich so schnell wie möglich regeln. Wenn du unverschuldet nicht mitschreiben kannst, und das ist der Fall, wenn du krank wirst, ist der Versuch in der Regel nicht weg - es sei denn, du hast den Attest schon Tage vorher und meldest dich dennoch nicht ab.
eigentlich ist das nicht zulässig, weil du ja auch gerade an dem tag, an dem du diese klausur schreiben mußt über nacht unverhofft ins krankenhaus gekommen sein kannst wg. einer NOTOP, was du persönlich nicht verschuldet hast
ich bin sicher, sofern ein einwandtfreies attest fristgemäß vorgelegt wird, kann man diese klausur auch nachholen !!