Verfahrensstand "Zur Fahnung ausgeschrieben"?
Ich habe vor circa 1 Monat einen Antrag nach §406 d StPO gestellt. Heute bekahm ich die Antwort; "Der Beschuldigte hat sich den Ermittlungen entzogen und wurde am 06.09.2020 zur Fahndung ausgeschrieben" Was bedeutet das jetzt konkret? Was würde passieren, wenn die Person ausfindig gemacht werden kann?
d.h. Ich weiß, wo sich die Person aufhält. Kann ich da dann einfach bei der Polizei anrufen und was würden die dann machen?
7 Antworten
Zur Fahndung ausgeschrieben ist die offizielle Formulierung dafür, dass ein haftbefehl vorliegt.
Teile der Polizei mit, wo sich die Person aufhält, dann wird er festgenommen. Das ist die Aufgabe der Polizei. Was dann passiert, entscheidet das Gericht, das den Haftbefehl erlassen hat.
Weil sich die Person bereits durch Flucht entzogen hat, kann es sein, dass sie bis zur Verhandlung in U-Haft einsitzt wegen Verdunkelungsgefahr.
Zur Fahndung ausgeschrieben ist die offizielle Formulierung dafür, dass ein haftbefehl vorliegt.
Kann sein, muss aber nicht. Eine Aufenthaltsermittlung ist wahrscheinlicher.
Zur Fahndung ausgeschrieben heißt ja, das er gesucht wird. Wenn Du weißt, wo er sich aufhält würde ich das melden. Den Rest klärt die Polizei dann.
Ja, du solltest sofort die Polizei anrufen, wenn du mit Sicherheit weißt, wo sich die gesuchte Person aufhält. Die Person wird dann von der Polizei verhaftet.
Fahndung ist nicht gleich Festnahme!
Sehr häufig wird die Person nur ausgeschrieben, um den aktuellen Aufenthaltsort zu ermitteln, damit man dort die Post hinschicken kann.
Zur Fahndung ausgeschrieben bedeutet nicht unbedingt, dass er zur Festnahme ausgeschrieben ist. Wahrscheinlicher ist, dass er zur Aufenthaltsermittlung (Feststellung der ladungsfähigen Anschrift) ausgeschrieben ist. Gehe zur nächsten Polizeidienststelle und teile ihnen mit, wo sich der Gesuchte aufhält.