Hallo Leute,
der Sorgerechtsprozess um mich ist vorbei, alles ist gut verlaufen, so wie ich es gewollt hatte.
Wobei ich noch eine Frage habe:
Bei der Beschlussverkündung hat die Richterin so in etwa gesagt:
"Paragraph 3 [des Beschlusses]: Der Antragsstellerin wurde Prozesskostenhilfe gewährt. Der Gegenstands- bzw. Verhandlungswert wird in diesem Verfahren auf etwa 3000,- Euro geschätzt. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben."
Was heißt dieses "gegeneinander aufheben" ? Mir ist klar, dass meine Mutter die Kosten i. M. sowieso nicht tragen muss, aber das ist mir nicht so recht klar und ich kann meinen Verfahrensbeistand momentan nicht erreichen..
Danke für eure Antwort..
(ach ja, ich hab auch gegooglet, aber da gab es irgendwie nichts Konkretes)
Liebe Grüße
mobreni