Zur Jugendgerichtshilfe wie sollte man sich darstellen?
Hallo zusammen, Ich bin minderjährig und muss wegen einem Verfahren zur Jugendgerichtshilfe, auf dem schrieb den ich dazu erhalten habe steht ich soll Lebenslauf etc. mitbringen und es werden mir Fragen zu meiner familiäre Situation usw. gestellt und es wird sozusagen ein Gutachten erstellt was dann auch dem Richter vorgelegt wird und was sich auf das Urteil auswirkt. Ich bin schon wegen konsumieren von brandweimhaltigen Getränken an öffentlichen Plätzen mehrmals aufgefallen bin ansonsten aber noch nicht auffällig gewesen (Vorstrafen usw.). Nun stelle ich mir die Frage ob es klüger ist sich bei dem Gespräch als 'Problemkind' darzustellen also das man Probleme in der Familie hat usw. und sich das dann strafmildernd auswirkt oder ob es für das Urteil klüger ist sich als 'Vorzeigekind' darzustellen das nur ein einmaligen Ausrutscher hatte. Ich hoffe auf schnelle Antworten Liebe Grüße
3 Antworten
Lebenslauf mitbringen???? Ich bin auch im Arbeitsbereich Jugendgerichtshilfe tätig und kenne mindestens die Abläufe der Jugendgerichtshilfen in 10 verschiedenen Städten, das habe ich aber noch nie gehört. Eine Art niederschwelliges Gutachten wird in der Tat erstellt, beim Jugendstrafrecht steht aber immer der Erziehungsgedanke im Vordergrund oder auch Hilfsmöglichkeiten der Jugendhilfe, nicht die Bestrafung. Von daher interessieren uns da auch die tatsächlichen Beweggründe für eine Tat. Stellst du dich jetzt fälschlicherweise als Problemkind dar (was die meisten erfahrenen Kollegen aber nicht glauben werden wenn es nicht so ist) musst du eher mit mehr Folgen rechnen, z.B. dass du verpflichtet wirst noch zusätzlich Jugendhilfemaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Von daher fährst du am besten mit der Wahrheit und vor allem auch wenn du glaubhaft versicherst die Tat zu bereuen.
Glaube ich ja, macht aber meines Erachtens bei jungen Leuten keinen Sinn, da die noch keinen großen Lebenslauf haben.
Da du nach Jugendstrafrecht beurteilt (ggf. verurteilt) wirst: Der Grundsatz des Jugendstrafrechts lautet 'Erziehung statt Strafe'. Es empfiehlt sich, geständig zu sein, die Verantwortung für die Tat anzunehmen und dazu zu stehen.
Sich mit 'Ich war als Kind schon Sche**se" rauszulavieren, ht keinerlei sittlichen Nährwert. Einsicht zeigen, Veränderung im Verhalten anstreben. Kann ich nur empfehlen (war 12 Jahre Schöffe am Jugendgericht).
Danke für die schnelle Antwort, es ist nicht gemeint sich mit ich war als Kind schon Sche**se rauszuslavieren sondern das vielleicht teils eine schwere familiäre Situation dafür verantwortlich ist und wenn gerade jemand mit so viel Erfahrung hier ist wie empfiehlt es sich zur Jugendgerichtshilfe zu gehen Hemd und jeans oder einfach ein normales T-Shirt ?
Gewaschen, gekämmt, saubere Sachen und freundlich sein. Das hilft. Ist keine Beerdigung, daher kein Anzug'zwang'. Außer vielleicht, du wohnst in Bayern. :)
sich zu verstellen ist absolut falsch in diesem Fall, denn das Gutachten wird nicht nur durch Gespräche mit dir erstellt, sondern auch dein Umfeld wird für das Gutachten mit einbezogen.
Zeig dich so wie du bist, sei kooperativ, zeige, dass du deinen Fehler eingesehen hast und bedauerst - damit kannst du das Gutachten zu deinen Gunsten beeinflussen....
..... und somit auch das Urteil des Richters
Einsicht zeigen, Veränderung im Verhalten anstreben. Kann ich nur empfehlen
Diesen Rat von lin00b kann ich -ebenfalls als langjähriger Schöffe- nur unterschreiben.
Lebenslauf steht Explizit in dem Schreiben