Zeugenaussage erneut machen?

3 Antworten

Du musst erneut aussagen. Da es offensichtlich ein neues Verfahren ist, musst Du in diesem Verfahren Deine Aussage wiederholen. Wenn Du eine Ladung bekommen hast, kannst Du nicht einfach mit Verweis auf die bereits gemachte Aussage fernbleiben.

Da sich offenbar neue Fakten ergeben haben (sonst würde das Ganze ja nicht noch einmal aufgerollt), werdensich vielleicht neue Fragen an dich ergeben haben. Du kannst also nicht dem Verfahren fernbleiben mit der Begründung, du hättest ja schon alles gesagt.

x3Ladyx3 
Beitragsersteller
 05.02.2016, 16:17

Na, das ich zum Gericht hin muss ist mir schon klar.

Ruf doch da mal schnell an. Kann mir gut vorstellen das man nochmal aussagen MUSS.