Vereinsrecht, Mitgliederversammlung, Arbeitszeit?

2 Antworten

Nach meinem arbeitsrechtlichen Verständnis ist im vorliegenden Fall die Teilnahme an den Mitgliederversammlungen dann Teil der Arbeitszeit, wenn Dich der Arbeitgeber (hier die Vereinsführung) auffordert, an dieser Versammlung teilzunehmen.

Ansonsten bleibe doch einfach dort weg.

Thomas63781 
Beitragsersteller
 16.10.2018, 08:32

hallo nightstick,

laut meines arbeitgebers ist die teilnahme ausserhalb meiner arbeitszeit ehrenamtlich.

ich sehe es so wie du, wenn meine teilnahme gewünscht ist, zählt diese auch zur arbeitszeit.

dafür muss es doch eine rechtliche grundlage geben und die habe ich leider nicht gefunden. und die brauche ich um ihm das gegenteil zu beweisen...

gefunden habe ich lediglich, das der vorstand während den mitgliederversammlungen ehrenamtlich tätig ist.

verreisterNutzer  16.10.2018, 21:01
@Thomas63781

Im deutschen Arbeitsrecht gibt es (in Ermangelung eines Arbeitsgesetzbuches) nicht für jede Situation eine Rechtsgrundlage - vielmehr werden die einzelnen Fälle indivuduell von den zuständigen Arbeitsgerichten ausgeurteilt. Daher wundert es mich nicht, dass Du darüber nichts gefunden hast, zumal der Fall ja auch nicht alltäglich ist.

Nun muss ich aber doch noch einmal nachfragen:

° Was genau hast Du für eine Position (nur Angestellter, oder gleichzeitig auch Vereinsmitglied, und wenn ja, hast Du ein gewähltes Amt inne)?

° Warum verlangt man von Dir die Teilnahme an der besagten Veranstaltung (schließlich könntest Du ja auch das Versammlungsprotokoll bearbeiten)?

Thomas63781 
Beitragsersteller
 17.10.2018, 10:49
@verreisterNutzer

hallo nightstick,

ich bin angestellter und ganz normales vereinsmitglied, ohne einen posten inne zu haben.

und es geht auch nicht um einen zwang, sondern lediglich um die frage, ist die mitgliederversammlung ausserhalb der arbeitszeit, arbeitszeit oder ehrenamtlich.

und im zweifel, woran kann ich mich wenden um eine fundierte antwort zu bekommen?

verreisterNutzer  17.10.2018, 14:12
@Thomas63781

An einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Bist du Mitglied in dem Verein?

Dann Nein!

Ansonsten ist deine Arbeitszeit doch wohl in dem Angestellten Vertrag festgehalten.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung