Arbeitszeiten alleinerziehend
Hallo, weiß jemand, ob es irgendwo im Bereich Arbeitsrecht oder Familienrecht geregelt ist, wie lange man als Alleinerziehender mit einem minderjährigen Kind arbeiten darf?
Es geht darum, dass ein mündlicher Vertrag beim Arbeitgeber besteht, der besagt, dass mein Freund nur tagsüber arbeitet, weil sein Sohn vor etwa 3 Jahren zu ihm gezogen ist.
War auch alles soweit gut, doch jetzt will der Arbeitgeber, dass mein Freund jedes Wochenende arbeiten geht (was gesetzlich nicht geht, das haben wir schon geprüft) und dann auch noch auf Spätschichten. Das würde in dem Fall bedeuten ab 15 uhr bis normal 23 Uhr, doch vor 24 Uhr würde er nicht von dort los kommen und erst so gegen halb 1 bei sich zu hause sein.
Wir wohnen nicht zusammen, dass man sagen könnte, dann passe ich auf seinen Sohn auf und seine Mutter...naja, davon wollen wir mal nicht reden.
Gibt es nicht für alleinerziehende einen besonderen Schutz, was die Arbeitszeiten angeht, vorallem, wenn ein mündlicher Vertrag besteht? Wenn jemand Gesetzestexte kennen sollte, wäre ich dankbar über einen Link... Bei dem BGB habe ich mich schon durch gewuselt, doch leider konnte ich da nicht wirklich etwas finden.
(Der Sohn ist 15...Ja ich weiß, eigentlich alt genug um ein paar Std alleine zu bleiben, doch wenn etwas passiert ist mein Freund der gelackmeierte, weil er in dem Fall dann die Aufsichtspflicht verletzen würde)
6 Antworten
Dies sollte auch für Väter gelten:
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/urteil/alleinerziehende-muetter_aid_54540.html
Na so wie ich den Text verstehe, hat das eher etwas mit dem Gewohnheitsrecht zu tun, weil er ja auch schon seid einigen Jahren nun diese Arbeitszeit hat.
Jupp, sehe ich auch so.
Gewohnheitsrecht zu tun, weil er ja auch schon seid einigen Jahren nun diese Arbeitszeit hat
Betriebliche Erfordernisse können da durchaus auch Gewohnheitsrechte aufheben...
Mein Schwager hat jahrelang nur Nachtschicht gearbeitet. Das fand er richtig gut, weil es erstens regelmäßig war und er zweitens nachmittags Zeit für die Kinder hatte. Tja, aber dann hat sein Arbeitgeber ihn wieder in Wechselschicht geschickt. Nix mit Gewohnheitsrecht...
Du kannst am Arbeitsplatz ja mal auf Gewohnheitsrechten bestehen. Was meinst Du, wie lange Du die Arbeit noch hast?
Es gibt keinen "Arbeitsschutz" für Alleinerziehende. Die sind jedem anderen Arbeitnehmer gleichgestellt.
Es bleibt Deinem Freund nur, sich um eine Aufsicht für den Sohn zu kümmern.
Bei einem 15jährigen ist die Aufsichtspflicht allerdings auch schon nicht mehr so eng zu fassen wie bei einem 5jährigen...
Ab 12Jahren ist es einem durchschnittlich entwickeltem Kind zu zutrauen ,in der Abwesenheit der Eltern, ohne Beaufsichtigung klar zu kommen. Zudem gibt es auch für größere Kindergärten!, Nachmittags Schulbetreuungen ..&&&&.dann die Möglichkeit in der Nachbarschaft eine Person als Ansprechpartner bei einem Problem(in den Finger schneiden)um Hilfe zu bitten..l.G.h
Und wie sieht es mit spät abends oder nachts aus? Und man kann doch nicht jede Nacht jemanden aus der Nachbarschaft, als Babysitter nutzen.
Es gibt keine Arbeitszeitregelungen für Alleinerziehende. Erst recht nicht, wenn hier für einen einen 15-Jährigen (!) notwendige Betreuung (!) geltend gemacht wird :-O
Selbstverständlich kann der Chef deinen Freund im Schichtbetrieb einsetzen, auch (unter Freizeitausgleich und Sonntagsfreizeitregelung) an Wochenenden oder Feiertagen einsetzen.
Dazu einige Ergänzungen:
Wenn es tatsächlich einen mündlichen Vetrag über die Arbeitszeiten gibt, kann der Chef diese selbstverständlich nicht einfach so ändern. Es bleibt nur die Frage der Beweisbarkeit.
Dein Freund verletzt die Aufsichtspflicht bei einem 15-jährigen nicht durch Abwesenheit zur Arbeit, es sei denn sein Sohn macht alleine permanent nur Mist.
meines Wissens nach gibt es keine gesetzlichen Vorgaben darüber. Diese Sache ist nur auf Kulanzbasis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu regeln. Auch wenn der Chef dies zusagte, muss er sich nicht unbeding daran halten, wenn es arbeitsmäßig nicht mehr vertretbar ist.
und du bist sicher, dass das für die Alleinerziehenden Eltern von 15jährigen Teenagern auch noch gilt?