Arztbesuche während der Arbeitszeit als Schwerbeschädigter?

2 Antworten

Nein, auch für Schwerbehinderte kann verlangt werden, Arztbesuchte nach der Arbeitszeit zu legen, außer natürlich es ist ein Notfall.

Geraeteschuppen 
Beitragsersteller
 06.03.2012, 16:18

Vielen Dankf für die schnelle Hilffe! Und gibt es auch eine gesetzlich Grundlage dafür, was "handfestes" ist in diesem besonders anstrengenden "Fall" unbedingt notwendig....

LG

Reservist  06.03.2012, 16:20
@Geraeteschuppen

Dazu gibt es nix, das ist indirekt. im Arbeitsvertrag geregelt.

Der AN hat zu den dort geregelten Zeiten anwesend zu sein, Ausnahme eben wenn er z.B. krank ist/Ehrenamt ausübt, und was es sonst da gibt.

Ist er das nicht, gibt es ne Abmahnung, im Wdh-Fall eine Kündigung.

Also kurz und knapp: Wenn der AG ihm das nicht erlaubt, hat er sich nicht von der Arbeit zu entfernen. Das ist das Weisungsrecht des AG

dablub  06.03.2012, 16:27
@Reservist

Na ja .. ich denke wenn der arzt eine medizinische notwendigkeit bescheinigt zählt es als krankmeldung

Reservist  06.03.2012, 16:29
@dablub

Welche Arztbesuchte müssen denn zwingend um 12, statt z.B. um 17 Uhr sein?

Arztbesuche nimmt man wahr, wenn man akut krank ist. Für Routineuntersuchungen macht man einen Termin an dem man nicht arbeiten muss.