vereinnahmten Umlagen?
Das finanzamt hat meine Mieteinnahmen (595€ inkl. NK) als Einnahme berechnet - NK Erstattung an Mieter + NK Guschrift an Mieter.
Ist das richtig?
Danke!
2 Antworten
Alles was zufließt ist als Einnahme zu erfassen.
Davon abgezogen werden sämtliche Auslagen, sowohl die umlagefähigen als auch die nicht umlagefähigen.
Was übrig bleibt sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG).
wurzlsepp668
10.05.2016, 10:18
genau so und nicht anders ....
nein, eigentlich ist nur die kaltmiete einkommen
nicht die nebenkosten, das kann man in der anlage aber auch so ausfüllen
ich glaube, du hast sie falsch ausgefüllt
wurzlsepp668
10.05.2016, 10:12
natürlich sind Nebenkosten auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ......