Darf ich im selbstgenutzten Zweifamilienhaus eine Wohnung an meine Freundin vermieten ?

3 Antworten

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Wird schwierig sein, ob das anerkannt wird. Ich bin mir sicher, dass man z.B. kein steuerliches Mietverhältnis gestalten kann, indem man z.B. einen Teil der eigenen (Eigentümer) Wohnung an die Freundin vermietet.

Das FA geht davon aus, dass solche Mietzahlungen kein Entgelt für eine Nutzungsüberlassung. Sie müssen dann auch nichts

versteuern, es ist reine Privatsache. Der Grund für die
Nutzungsüberlassung liegt in der gemeinsamen Lebensführung, nicht darin,
dass Sie damit langfristig Geld verdienen wollen

.

Nun stellt sich die Frage, wie glaubhaft es ist, dass sie im EG gemeinsam wohnen, aber ihre Freundin dazu das 1. OG dazu noch alleine bewohnen will.

Warum ist das Finanzamt an einer Vermietung interessiert? Wenn Du den Leerstand bevorzugst, sollte das Finanzamt es akzeptieren.

Frage12347 
Beitragsersteller
 17.07.2016, 11:26

Danke für die Antwort. Ich habe im Zuge der Steuererklärung Vermietungsabsichten geltend gemacht und somit auch Renovierungsaufwändungen angegeben. Ich gehe davon aus, dass sich das FA von der Vermietungsabsicht überzeugen möchte.

stubenkuecken  17.07.2016, 11:27
@Frage12347

Renovierung noch nicht abgeschlossen, noch keinen solventen Mieter gefunden.

kevin1905  17.07.2016, 12:37
@Frage12347

Mittelfristig ist das sicher richtig, da sonst die Ausgaben nicht mehr als Werbungskosten anerkannt werden.

Bitte auch § 21 Abs. 2 EStG beachten.

Hefti15  17.07.2016, 13:17
@stubenkuecken

Sie sollten keine Tipps geben, die man als "Beihilfe zur Steuerhinterziehung" auslegen könnte.

Der Fragesteller hat seine Absicht klar formuliert: "Auf lange Sicht soll das 1.OG vermiete werden, jedoch möchten wir das 1.OG selbst nutzen solange der Dachboden noch nicht zur Wohnfläche umgebaut wird" bzw. "haben nun das 1.OG renoviert".

Erstmals, geht es nicht um einen Leerstand, der Fragesteller will das 1. OG nutzen. Weiterhin ist die Renovierung lt. Fragesteller ja abgeschlossen! Er will es nutzten!

Wenn sie jetzt andeuten wollen, dass man das 1. OG nutzten soll und dem FA falsche Angaben machen sollte, dann begeben sie sich mit solchen Tipps auf sehr dünnes Eis.

Hefti15  17.07.2016, 13:24
@kevin1905

Hier spielt m.M. "mittelfristig" keine Rolle. Der Fragesteller hat sich doch eindeutig zur Nutzungabsicht geäußert:

"jedoch möchten wir das 1.OG selbst nutzen solange der Dachboden noch nicht zur Wohnfläche umgebaut wird"

Soweit ich weiß, wird ein solches Mietverhältnis nicht anerkannt. Das in Zukunft ein Mietverhältnis angestrebt wird, dass anerkannt wird, spielt bei der aktuellen Betrachtung keine Rolle.

Und der Einwand, dass man dem FA wahrheitswidrig z.B. erklären soll, die Whg steht leer bzw. man findet keinen Mieter, brauche ich ja wohl nicht weiter zu kommentieren.

Das Finanzamt möchte jedoch nun so schnell wie möglich Mieteinnahmen sehen.

Das Finanzamt interessiert das doch nicht. Die finanzierende Bank schon eher, falls Du nicht bar gezahlt hast.

Eine Wohnung in Deinem Haus kannst Du vermieten an wen Du willst. Lebenspartnerin oder Verwandte, das ist völlig egal.

Hefti15  17.07.2016, 13:01

Stimmt nicht. Gerade Vermietungsverhältnisse an nahe Angehörige werde doch speziell überprüft und unterliegen bei der Steuer besonderer "Vorschriften".

anitari  17.07.2016, 13:05
@Hefti15

Gerade Vermietungsverhältnisse an nahe Angehörige werde doch speziell überprüft und unterliegen bei der Steuer besonderer "Vorschriften".

Nur wenn man zu billig vermietet. Sprich weniger als 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete.