Als Ladeninhaber Gwerbe auf sich oder auf die Ehefrau anmelden

3 Antworten

Vorsicht mit Halbwissen...

Gewerbesteuer zahlt man auf den Umsatz nicht auf den Ertrag...

Also, wer sich als Privatmann mit der Vermietung/Verpachtung beschäftigt zahlt auf die Mieteinnahmen seinen persönlichen Steuersatz, dieser ist abhängig vom Jahreseinkommen...

Solange man in einer Gütergemeinschaft (ohne Gütertrennung) lebt, wird man gemeinsam veranlagt, wobei man entweder die Gleiche Steuerklasse wählt, oder ebend das Ehegattensplitting verwendet (Steuerklasse 5/3), in Deinem Beispiel wäre der Effekt also praktisch gleich null, in Bezug auf die Tatsache, dass Du die Miete Deiner Frau versteuerst und sie durch die Mietzahlung Ihr zu versteuerndes Einkommen vermindert...

Das einzige was hier Sinn macht, ist das Gewerbe der Frau in eine GmbH oder KG zu überführen, die dann mit den Eheleuten einen Pachtvertrag abschliesst, hier kann man nun auch die Kunden, Einbauten und andere Vermögensgegenstände mit verpachten, auch wenn die Ehefrau als Geschäftsführerin angestellt ist und 100% der Anteile hält...

Der Vorteil ist klar, die GmbH/KG zahlt eine Pacht, für die Nutzung des Gewerbes nebst Kundenstamm, Einrichtung und Geschäftsräumen, passiert irgendetwas mit dem Geschäft so verliert man nicht das Eigentum (bei GmbH). Geht die Ehefrau als eUnternhemer pleite haftet der Ehemann mit dem gesamten Vermögen, ist die Wohnung/Laden noch nicht abgezahlt, wird versteigert und man erhält die Differenz, muss aber auch die eventuell entstehenden Vorschusszinsen an die Bank abdrücken...

Hier empfiehlt sich eine Beratung wegen der möglichen Rechtsform, sowie eventuell eine Beratung bei einem Unternehmens-Berater. Der Steuerberater ist meistens nicht mehr als der Erfüllungsgehilfe des Finanzamtes, dem gibt man Anweisungen wie man es auch bei einem Angestellten tun würde...

Wenn Deine Frau für den Laden an Dich Miete zahlt, ist das zunächst einmal für Euch als Ehepaar "Geld gewechselt", das heißt, deine Frau hat Mietkosten, und Du hast in gleicher Höhe Mieteinnahmen. Die Mietkosten drücken bei Deiner Frau den Gewinn und daher möglicherweise die Gewerbesteuer. Und es gibt noch einen weiteren Vorteil: Das Ladengeschäft bleibt bei Dir Privatvermögen, was sich bei einem späteren Verkauf positiv auswirken kann. Aber der ganze Vorgang ist so komplex, das ich Dir empfehlen würde, einen Steuerberater mit Deinen Problemen und insbesondere auch mit der Buchführung zu beauftragen.

fangen wir mal vorne an ^^ gewinnsteuer gibt es hier nicht.

dann kommen wir auch schon zu den zahlen. wenn du in deiner einkommensteuer v+v einkünfte machst kannst du 1. die zinszahlungen für die finanzierung geltend machen und was noch viel wichtiger sein wird die abschreibungen auf die immobilien. und schon wird dein gewinn voraussichtlich klein bis nicht mehr vorhanden sein.