Verbuchen von Kommissionsgeschäft Kommittent stellt Rechnung. habe ich noch keine endgültige Lösung zu meiner Frage erhalten, hier noch einmal meine Frage?
ich erhalte die unten Abgebildete Abrechnung zu meiner verkauften Kommissionsware vom Kommittenten. Der Betrag in Höhe von 240,96 € wird von meinem Konto abgebucht bei Fälligkeit. in meiner Buchhaltung steht
WE - Kommissionsware an Kreditor 240,96 €
bei Fälligkeit buche ich Kreditor an Bank ( mit dem entsprechenden Steuerschlüssel SKR 03 )
Wie erfasse ich aber nun meine Provision richtig , eine Bankbewegung liegt nicht vor.
1 Antwort
Kommissionsgeschäfte habe ich schon viele gebucht. Diese waren allerdings nicht umsatzsteuerpflichtig.
In Deinem Beispiel ist Umsatzsteuer angegeben, daher ist hier zu klären, wie diese bei Kommissionsgeschäfte verarbeitet wird.
Du hast eine Forderung in der Gesamthöhe, kannst die Provision also buchen, bevor diese eingegangen ist. Bei Banküberweisung wird nur noch die Forderung gegen Bank gebucht.
In jedem Fall ist es nicht zulässig Buchungen zusammen zu zählen. Jeder Vorgang wird einzeln gebucht, also hast Du 2 Buchungsvorgänge und nicht einen.