Wie verbuche ich eine Direktversicherung Entgeltumwandlung bei der Gehaltsabrechnung eines Mitarbeiters im Kontenrahmen SKR 03?
Ein Mitarbeiter macht eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung und hat einen Direktversicherungsvertrag abgeschlossen. Auf der Gehaltsabrechnung wird dies unter Bruttobezüge steuerlich dargestellt, d.h. der mtl. Beitrag wird gutgeschrieben und wieder abgezogen. Vom Nettogehalt wird der Monatsbeitrag abgezogen/einbehalten, dieser wird dann von der Versicherungsgesellschaft eingezogen. Wie verbuche ich diese Sache?
1 Antwort
Die Versicherungsprämien können aufgebracht werden
- vom Arbeitgeber allein (als Arbeitgeberleistungen),
- vom Arbeitnehmer allein (durch Gehaltsumwandlung) oder
- gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die vom Arbeitgeber geleisteten Direktversicherungsbeiträge sind als Betriebsausgaben abziehbar.
1.2 Behandlung beim ArbeitnehmerDie vom Arbeitnehmer finanzierten Beiträge sind als umgewandelter Arbeitslohn zu erfassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um laufende Beiträge oder um einen Einmalbeitrag handelt.
1.3 AufzeichnungspflichtenDirektversicherungsbeiträge sind zwingend über die Lohnabrechnung im Lohnkonto zu erfassen und über den Buchungsbeleg der Lohnbuchhaltung in die Finanzbuchhaltung zu übernehmen. In die Lohnsteuerbescheinigungen fließen sie nur dann als Bruttobetrag ein, wenn die steuerfreien bzw. pauschalversteuerten Beträge überschritten wurden.