Verbuchung der Gebühr für die Erlaubnis der Arbeitnehmerüberlassung
Hallo zusammen,
wie verbuche ich oben genannte Gebühr einer GmbH im SKR 03? Mir fällt gerade nichts dazu ein, bestimmt seid Ihr schlauer. Vielen Dank schon mal!
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Unternehmensberater
Auch im SKR 03 sollte es das Konto Gebühren geben. Im Notfall Beiträge umbenennen in Beiträge/Gebühren. Dann kommt auch der Ausweis in der GuV/EÜR an der richtigen Stelle. Bei Bilanzierung kann man allerdings noch über die Rechnungsabgrenzung diskutieren.
Ich würde dies auf Konto 4390 sonstige Abgaben buchen.