Verbindliche Bestellung - Rücktritt?

6 Antworten

Ein "Rücktritt" ist so NICHT möglich. Die "verbindliche Bestellung" im Kfz-Handel ist ein Kaufvertragsangebot, an das man für einen bestimmten Zeitraum gebunden ist. Damit der Kaufvertrag (KV) zustande kommt, muss der Verkäufer das Angebot innerhalb der vereinbarten Frist durch Erklärung oder Lieferung annehmen. Das ist offensichtlich geschehen, der KV also erstmal zustande gekommen.

Wenn die Ausstattung aber nicht der Vereinbarung entspricht, muss man den Verkäufer zunächst mit Fristsetzung zur Nachbesserung (nachträglicher Einbau der Ausstattung) oder Nachlieferung (neuer Wagen MIT der Ausstattung) schriftlich auffordern. Wenn der Verkäufer dem nicht rechtzeitig nachkommt, kann man wegen verweigerter Necherfüllung vom KV zurücktreten.

Ggf. kann man die Bestellung auch wegen Irrtums anfechten, weil sie auf der Erklärung beruhte, man können sich das Auto "Ein "Rücktritt" ist so NICHT möglich. Die "verbindliche Bestellung" im Kfz-Handel ist ein Kaufvertragsangebot, an das man für einen bestimmten Zeitraum gebunden ist. Damit der Kaufvertrag (KV) zustande kommt, muss der Verkäufer das Angebot innerhalb der vereinbarten Frist durch Erklärung oder Lieferung annehmen. Das ist offensichtlich geschehen, der KV also erstmal zustande gekommen.

Wenn die Ausstattung aber nicht der Vereinbarung entspricht, muss man den Verkäufer zunächst mit Fristsetzung zur Nachbesserung (nachträglicher Einbau der Ausstattung) oder Nachlieferung (neuer Wagen MIT der Ausstattung) schriftlich auffordern. Wenn der Verkäufer dem nicht rechtzeitig nachkommt, kann man wegen verweigerter Nachbesserung vom KV zurücktreten.

Ggf. kann man die Bestellung auch wegen Irrtums anfechten, weil sie auf der Erklärung beruhteEin "Rücktritt" ist so NICHT möglich. Die "verbindliche Bestellung" im Kfz-Handel ist ein Kaufvertragsangebot, an das man für einen bestimmten Zeitraum gebunden ist. Damit der Kaufvertrag (KV) zustande kommt, muss der Verkäufer das Angebot innerhalb der vereinbarten Frist durch Erklärung oder Lieferung annehmen. Das ist offensichtlich geschehen, der KV also erstmal zustande gekommen.

Wenn die Ausstattung aber nicht der Vereinbarung entspricht, also mangelhaft ist (§ 434 BGB) muss man den Verkäufer zunächst mit Fristsetzung zur Nachbesserung (nachträglicher Einbau der Ausstattung) oder Nachlieferung (neuer Wagen MIT der Ausstattung) schriftlich auffordern. Wenn der Verkäufer dem nicht rechtzeitig nachkommt, kann man wegen verweigerter Nachbesserung vom KV zurücktreten. (§§ 437 Nr.2, 323 BGB)

Ggf. kann man die Bestellung auch wegen Irrtums anfechten, weil sie auf der Erklärung beruhte, man könne sich den Wagen "erstmal anschauen", § 119 BGB

Das Problem dürfte die Beweislage sein. Man muss die mündliche Vereinbarung der Ausstattung beweisen. Wenn ein "eigener Zeuge" existiert, sind die Erfolgsaussichten gut, aus der Sache wieder rauszukommen.

Wenn das geliefert wurde, was in der Bestellung steht, musst du das Auto eigentlich so nehmen wie es ist.

Kann der Händler nicht noch die Ausstattungsdetails, die ihr wollt nachträglich einbauen? Bevor man da jetzt die Gerichte bemüht, würd ich erst mal versuchen mit dem Händler einig zu werden. Der hat ja auch interesse daran, dass ihr das Auto nehmt. Die 15% bringen dem Händler nicht viel, weil er dann immer noch totes Kapital auf dem Hof stehen hat.

Rechtlich dürfte der Händler vor Gericht Recht bekommen, also redet einfach nochmal mit ihm. Vieleicht kann er ja die fehlenden extras zum selbstkostenpreis einbauen.

Unterschrieben ist unterschrieben. Wer lesen kann und das Kleingedruckte versteht, ist heute im Vorteil.

Du kannst dem Händler dein Problem zu erklären versuchen. Wenn das Werk den Wagen noch nicht in der Produktionsreihe hat, kann der Händler das Auto noch für einen anderen Kunden - oder für dich - aktuell gestalten.

Wenn es sich um ein gebräuchliches Fahrzeug handelt, wird sich der Händler darauf einlassen. Denn du wirst ja sonst überall erzählen, was für ein komischer Händler/Verkäufer das ist.

Wie kannst du denn unwissentlich eine verbindliche Bestellung unterschreiben ?

Diese 2 Worte stehen doch ganz groß oben drauf.

Der Verkäufer hat sicher jedoch auch nicht richtig gehandelt wenn er es wirklich so gesagt hat wie du schreibst.

Sprich mit dem Firmeninhaber über diese Sachlage bevor du einen Anwalt einschaltest. Du wirst nämlich voraussichtlich verlieren. Die 15 % sind auch rechtens. Es sein denn, du kannst einen geringeren Schaden dem Händler nach weisen.

Die Rückpark Sensoren können ohne Problem jederzeit nach gerüstet werden.

du hast (ohne jegliche abzüge) das recht vom vertrag zurückzutreten, das weil das fahrzeug nicht dem entspricht, was abgesprochen war. auch mündliche vereinbarungen sind verbindlich.

nicht schlecht wäre es, wenn du jemanden hättest (möglichst nicht verwandt oder verschwägert mit dir) der das vertragsgespräch mitverfolgt hat und deinen angaben bestätigt.