Verbindliche Bestellung - Rücktritt?
Hallo, ich habe aus Unwissen eine "verbindliche Bestellung" unterschrieben. Der Verkäufer meinte man könnte das Auto herliefern und sich erst anschauen. Nun, ist das Auto von einem anderen Laden da und es entspricht nicht dem was wir mündlich alles wollten (zB Rückpark Sensoren). Aber die standen auch nicht auf dieser "verbindlichen Bestellung", wobei ich nicht wusste, dass sie dadrauf stehen müssten, wenn man das da mit haben möchte.
Nun ist das Auto eben da und der Verkäufer meint, man könne nicht zurück treten und das wäre ein Kaufvertrag. Ist es so ? Hat er uns reingelegt und wir MÜSSEN dieses Auto kaufen? Dazu gab er uns noch einen Hinweis dass man nur mit zahlung von 15 Prozent und schriftlich und mit Anwalt (etc.pp.) zurück treten kann. Diese 15 Prozent sind für nichts und ein Anwalt ist hier in der Gegend ziemlich teuer. Manche Leute im Internet sagen was von wegen : erste Rechtsberatung umsonst, aber hier ist das nicht so.
Was kann ich machen? Wie sollte ein Zurücktrittvertrag aussehen, dass ich alles beachte und nicht reingelegt werde? Muss ich das Auto kaufen?
Ich bin wirklich verzweifelt und weiß nicht mehr weiter !
6 Antworten
Ein "Rücktritt" ist so NICHT möglich. Die "verbindliche Bestellung" im Kfz-Handel ist ein Kaufvertragsangebot, an das man für einen bestimmten Zeitraum gebunden ist. Damit der Kaufvertrag (KV) zustande kommt, muss der Verkäufer das Angebot innerhalb der vereinbarten Frist durch Erklärung oder Lieferung annehmen. Das ist offensichtlich geschehen, der KV also erstmal zustande gekommen.
Wenn die Ausstattung aber nicht der Vereinbarung entspricht, muss man den Verkäufer zunächst mit Fristsetzung zur Nachbesserung (nachträglicher Einbau der Ausstattung) oder Nachlieferung (neuer Wagen MIT der Ausstattung) schriftlich auffordern. Wenn der Verkäufer dem nicht rechtzeitig nachkommt, kann man wegen verweigerter Necherfüllung vom KV zurücktreten.
Ggf. kann man die Bestellung auch wegen Irrtums anfechten, weil sie auf der Erklärung beruhte, man können sich das Auto "Ein "Rücktritt" ist so NICHT möglich. Die "verbindliche Bestellung" im Kfz-Handel ist ein Kaufvertragsangebot, an das man für einen bestimmten Zeitraum gebunden ist. Damit der Kaufvertrag (KV) zustande kommt, muss der Verkäufer das Angebot innerhalb der vereinbarten Frist durch Erklärung oder Lieferung annehmen. Das ist offensichtlich geschehen, der KV also erstmal zustande gekommen.
Wenn die Ausstattung aber nicht der Vereinbarung entspricht, muss man den Verkäufer zunächst mit Fristsetzung zur Nachbesserung (nachträglicher Einbau der Ausstattung) oder Nachlieferung (neuer Wagen MIT der Ausstattung) schriftlich auffordern. Wenn der Verkäufer dem nicht rechtzeitig nachkommt, kann man wegen verweigerter Nachbesserung vom KV zurücktreten.
Ggf. kann man die Bestellung auch wegen Irrtums anfechten, weil sie auf der Erklärung beruhteEin "Rücktritt" ist so NICHT möglich. Die "verbindliche Bestellung" im Kfz-Handel ist ein Kaufvertragsangebot, an das man für einen bestimmten Zeitraum gebunden ist. Damit der Kaufvertrag (KV) zustande kommt, muss der Verkäufer das Angebot innerhalb der vereinbarten Frist durch Erklärung oder Lieferung annehmen. Das ist offensichtlich geschehen, der KV also erstmal zustande gekommen.
Wenn die Ausstattung aber nicht der Vereinbarung entspricht, also mangelhaft ist (§ 434 BGB) muss man den Verkäufer zunächst mit Fristsetzung zur Nachbesserung (nachträglicher Einbau der Ausstattung) oder Nachlieferung (neuer Wagen MIT der Ausstattung) schriftlich auffordern. Wenn der Verkäufer dem nicht rechtzeitig nachkommt, kann man wegen verweigerter Nachbesserung vom KV zurücktreten. (§§ 437 Nr.2, 323 BGB)
Ggf. kann man die Bestellung auch wegen Irrtums anfechten, weil sie auf der Erklärung beruhte, man könne sich den Wagen "erstmal anschauen", § 119 BGB
Das Problem dürfte die Beweislage sein. Man muss die mündliche Vereinbarung der Ausstattung beweisen. Wenn ein "eigener Zeuge" existiert, sind die Erfolgsaussichten gut, aus der Sache wieder rauszukommen.
Da ist der Text bei der Nachbearbeitung wohl etwas durcheinander geraten... Tschuldigung :-)
Wenn das geliefert wurde, was in der Bestellung steht, musst du das Auto eigentlich so nehmen wie es ist.
Kann der Händler nicht noch die Ausstattungsdetails, die ihr wollt nachträglich einbauen? Bevor man da jetzt die Gerichte bemüht, würd ich erst mal versuchen mit dem Händler einig zu werden. Der hat ja auch interesse daran, dass ihr das Auto nehmt. Die 15% bringen dem Händler nicht viel, weil er dann immer noch totes Kapital auf dem Hof stehen hat.
Rechtlich dürfte der Händler vor Gericht Recht bekommen, also redet einfach nochmal mit ihm. Vieleicht kann er ja die fehlenden extras zum selbstkostenpreis einbauen.
Scheint so, als wär der Verkäufer nur daran interessiert seine Verkaufsprovision zu bekommen. Habt ihr schonmal Kontakt mit seinem Chef aufgenommen? Wenn ihr die Sache mit seinem Chef klären könnt muss er das tun, was ihm gesagt wird.
Echt schade sowas. Da freut man sich auf ein neues Auto und dann solche Schwierigkeiten.
Nein, mit dem Chef haben wir noch nicht gesprochen. Fürs nächste Mal merk ich mir, dass man nur beim Chef kaufen sollte....
Unterschrieben ist unterschrieben. Wer lesen kann und das Kleingedruckte versteht, ist heute im Vorteil.
Du kannst dem Händler dein Problem zu erklären versuchen. Wenn das Werk den Wagen noch nicht in der Produktionsreihe hat, kann der Händler das Auto noch für einen anderen Kunden - oder für dich - aktuell gestalten.
Wenn es sich um ein gebräuchliches Fahrzeug handelt, wird sich der Händler darauf einlassen. Denn du wirst ja sonst überall erzählen, was für ein komischer Händler/Verkäufer das ist.
Unterschrieben ist unterschrieben. Wer lesen kann und das Kleingedruckte versteht, ist heute im Vorteil.
na? was ein rücktrittsrecht ist, das weißte wohl nicht? und das sogar völlig unabhängig vom kleingedruckten
Es gibt KEIN Rücktrittsrecht, außer beim Fernabsatzgeschäft.
Wie kannst du denn unwissentlich eine verbindliche Bestellung unterschreiben ?
Diese 2 Worte stehen doch ganz groß oben drauf.
Der Verkäufer hat sicher jedoch auch nicht richtig gehandelt wenn er es wirklich so gesagt hat wie du schreibst.
Sprich mit dem Firmeninhaber über diese Sachlage bevor du einen Anwalt einschaltest. Du wirst nämlich voraussichtlich verlieren. Die 15 % sind auch rechtens. Es sein denn, du kannst einen geringeren Schaden dem Händler nach weisen.
Die Rückpark Sensoren können ohne Problem jederzeit nach gerüstet werden.
du hast (ohne jegliche abzüge) das recht vom vertrag zurückzutreten, das weil das fahrzeug nicht dem entspricht, was abgesprochen war. auch mündliche vereinbarungen sind verbindlich.
nicht schlecht wäre es, wenn du jemanden hättest (möglichst nicht verwandt oder verschwägert mit dir) der das vertragsgespräch mitverfolgt hat und deinen angaben bestätigt.
Ich glaube nicht, dass Mitarbeiter des Autohauses irgendwas sagen. Was ist mit einem Zettel den der Verkäufer voll gekritzelt hatte, mit dem was abgesprochen war? ich mein, okay, man kann sagen, dass die Schrift gefaket wurde, aber es hat der Verkäufer geschrieben und da steht zB das mit den Rückwärts Parken drinne.
Geht das auch ?
natürlich..alles was abgesprochen wurde und du auch nur mit indizien einbringen kannst, ist von vorteil. zudem: VERBINDLICH ist dieser kauf nicht! denn auch im von dir beschrieben fall hast du vertrag-rücktrittsrecht binnen einer frist. (schriftlich machen) es wird dann lediglich noch um die überführungskosten des fahrzeugs gehen. wenn aber im laden "uff'n tisch haust" und mit dem inhaber des autohauses mal über die machenschaften des verkäufers sprichst, wird man darauf bedacht sein, den "ball flach zu halten". negativwerbung kann sich KEIN autohaus leisten..du verstehst?
Also soll ich zum Cheff des ganzen Fahren mit einer schriftlichen Kündigung im Schlepptau und den ganzen Papieren die ich noch hab? Also auch dem Gekrakel?
Wie sollte denn so ein Kündigungsschreiben aussehen? Herr ...
Ich möchte die Bestellung vom ... kündigen...
MFG ?
an deiner stelle würde ich den RÜCKTRITT des vertrages von einem anwalt schreiben lassen. dann biste auf der sicheren seite. kostet dich etwa en hunni. so biste mit 'nem "blauen auge" aus der sache.. und künfig fixierste vielleicht alles in einem vertrag, was mündlich abgesprochen wurde..
und achte darauf, dass die rücktrittsfrist eingehalten wird.
wo finde ich die Rücktrittsfrist ? Davon steht in keinem meiner Zettel ein Wort....
http://www.euroconsumatori.org/16842v27887d16983.html
und normalerweise MUSS in jedem vertrag die vertragsrücktrittsklausel aufgenommen sein.
wenn glück hast, ist der vertrag sogar ungültig.
Wenn du deinen Link-Artikel mal richtig gelesen hättest, wüsstest du das es in diesem Fall kein Rückstrittsrecht gibt.
Schau mal bei "Beispiel für Missverständnisse".
es gibt ein rücktrittsrecht. einfach mal versuchen, gelesenes auch zu verstehen..
ich mag mit dem Händler aber nichts mehr zu tun haben ... Der Chef des Ladens sitzt in einer anderen Stadt und der Verkäufer ist absolut unfreundlich.