Darf man von einem mündlichen Kauf zurück treten?

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Grundsätzlich sind auch mündlich geschlossene Kaufverträge (bis auf wenige, klar geregelte Ausnahmen) rechtsverbindlich. Ob die Freundin als Zeugin hinreichende Beweiskraft hat, ist eine andere Frage. Hängt m. E. auch von dem Wortlaut des Verkaufsgespräches ab, hast Du z. B. gesagt, wenn der in das Auto von meinem Freund passt oder Ähnliches (und kannst es beweisen), könnte man daraus u. U. einen Vorbehalt konstruieren. Stellt sich der Verkäufer wirklich total quer oder lässt sich vielleicht doch mit ihm reden? Ob er tatsächlich einen Rechtsstreit anzettelt, hängt wohl auch von der Höhe des Preises ab.

jasonjustin 
Beitragsersteller
 31.10.2011, 08:18

Verkäufer hat mich nicht mal erklären lassen warum ich nicht mehr diesen Kühlschrank holen kan ( das ich kein auto mehr habe) Der preis Liegt grad mal bei 60 euro. Weiterverkauf eigtl möglich da er anfing er hätte so vielen Interessanten abgesagt wegen mir .

E36Astronom  31.10.2011, 08:24
@jasonjustin

Also,ganz Simple-Nein!!!hab keine Angst,wegen 60€ wird der keine Schritte in die Wege leiten ;-)

Soooo einfach,ist nun auch wieder nicht xD

Rooon  31.10.2011, 08:26
@E36Astronom

Der Kaufvertrag ist geschlossen, er ist nicht nichtig, also bist du gem. §433 II verpflichtet zu zahlen und den Kühlschrank abzuholen. Alles andere ist Verkäuferkulanz.

In Deutschland gilt auch ein mündlich geschlossener Kaufvertrag. Das Problem ist immer, das nachzuweisen. Jetzt hast du ja offensichtlich zugestimmt und er hat auch noch Zeugen. Das heisst, du hast das Teil gekauft. Versetz dich in seine Situatuion: Er verkauft einen Kühlschrank, sagt anderen ab und dann macht der Käufer einen Rückzug.

Ich rate dir entweder mal im Bekanntenkreis rumzufragen, ob dir nicht jemand mit einem Auto helfen kann, weil anscheinend brauchst du doch auch den Kühlschrank. Oder du musst noch mal nett mit dem Verkäufer reden und deine Situation darstellen. Vielleicht erklärt er sich ja bereit dir für ein paar Euro mehr den Kühlschrank vorbeizubringen?

Letzte Möglichkeit ist, dass du hoffst, dass er keine rechtlichen Schritte einleitet. Könnte aber mit Mahngebühren und Co teuer werden.

... eine mündliche Zusage ist keine Verpflichtung. Aber wenn Du ihn Dir angeschaut hast, warum hat dann der Verkäufer keine Anzahlung gefordert ? Dieses Geld wäre dann für Dich weg !

bitmap  31.10.2011, 08:27

... eine mündliche Zusage ist keine Verpflichtung.

Das ist - so pauschal - nicht richtig. Durch eine mündliche Zusage kann durchaus ein Kaufvertrag geschlossen worden sein. Das kommt, wie Einzelfahrer in seiner Antwort schon schrieb, auf den genauen Inhalt des Verkaufsgespräches an.

Rooon  31.10.2011, 08:25

Selbstredend ist eine mündliche Zusage bindend. Oder kannst du einen § nennen, durch den die Formfreiheit beim Kauf eines Kühlschranks beschränkt wird? Beweisen lässt sich das alles mit einem schriftlichen Vertrag viel besser, aber Grundsätzlich sind nahezu alle Verträge mündlich geschlossen wirksam.

hmm...das ist immer ein wenig schwierig...

hast du ein OR/ZGB...dort müsstest du unter Kaufvertrag eine Bestimmung finden, die den mündlichen Kaufvertrag regelt...aber der Kaufvertrag braucht für seine Gültigkeit eine schriftliche Form...allerdings kann er auch mündlich gültig sein...glaube ich unter speziellen Bedinungen...

erkundige dich sonst bei einer juristischen Beratungsstelle..

hoffe ich konnte helfen

lg Knowledgehero

bitmap  31.10.2011, 08:22

der Kaufvertrag braucht für seine Gültigkeit eine schriftliche Form

Aber nicht in Deutschland.

gfohnekritik  31.10.2011, 11:41
@bitmap

@ wissensheld

wie kaufst du denn deine brötchen beim bäcker ??

Das ist Ebay Kleinanzeigen ,du hast zwar mündlich gesagt du nimmst den Kühlschrank,jetzt aber brauchst du ihn nicht mehr ,oder hast nicht die möglichkeit den Artikel abzuholen,dann ist es so.Muss sich einen anderen Verkäufer suchen.