Taucht ein verhängtes Annährungsverbot / einstweilige Verfügung im erweiterten Führungszeugnis auf?
Hallo,
ich bin im Sozialwesen tätig (Arbeit in Kita/Jugendhilfe) und bewerbe mich gerade neu, benötige natürlich auch ein erweitertes Führungszeugnis. Meine Exfreundin hat im letztes Jahr rechtliche Schritte gegen mich eingeleitet und bei der Polizei ein Annährungsverbot erwirkt (von März - September 20014) Nun bin ich sehr unsicher, ob das im Führungszeugnis auftauchen wird?
4 Antworten
Nein. Ganz sicher: Nein. Selbst im erweiterten Führungszeugnis, welches für Tätigkeiten im Bereich Kinder- und Jugendarbeit grundsätzlich abgefragt wird, stehen nur rechtskräftige Verurteilungen drin. Die Erweiterung bezieht sich nur darauf, dass dort auch Verurteilungen unterhalb 90 Tagessätze bzw. 30 Tage Haft drinstehen, sofern sie einen relevanten Hintergrund haben (sexuell motivierte Straftaten). Das Verbot ist aber keine Verurteilung und auch sonst keine Rechtsprechung, sondern vom Rechtscharakter her eine Ordnungsverfügung.
Nein! Meine Situation: Es wurde aufgrund einer Maginalie seitens meiner Mitbewohnerin eine Einstweilige Verfügung beantragt. Es kam zu einer mündlichen Anhörung vor dem FAMILIENGERICHT. Es würde die eben genannte Einstweilige Verfügung erlassen und zwar galt der Erlass am Ende für die Klägerin und die Beklagte (mich).
Jahre später wurde im Zuge eines Arbeitsvertrags in der Jugendarbeit ein erweitertes Führungszeugnis verlangt.
Anwalt: Solange das ganze nicht vor einem Strafgericht verhandelt wird und ein Urteil in Form von einer Haft- oder Geldstrafe erfolgt, haben Sie nichts zu befürchten
Familien Gericht: Wir geben keine Daten an das Bundesjustizamt weiter
Führungszeugnis: Kein Eintrag
Conclusio: Nein. Solche Marginalien führen nicht dazu, dass ein Eintrag ins Erw. Führungszeugnis erfolgt und das ist auch gut so (e.A.)
Ganz sicher bin ich mir nicht, aber normalerweise werden ja sämtliche Strafen, die nicht höher als 90 Tagessätze oder 3 Monate Freiheitsstrafe beinhalten, nicht eingetragen.
Beim erweiterten Führungszeugnis kommen nur Strafen wegen Sexualdelikten hinzu.
Im Grunde siehst du es dann aber ja selber, wenn du den Auszug beantragst. Denn den brauchst du ja sowieso für die Bewerbung.
Kenne mich damit nicht aus, aber im erweiterten Führungszeugnis steht ja eigentlich alles drin, vor allem Sachen, die wichtig für die Arbeit mit Kindern ist. Es ist also schon möglich, da es ja immer unterschiedliche Gründe dafür gibt, wieso dieses Annäherungsverbot verhängt wird.
Ich denke wenn du dir einen neuen Job suchst, wird das aber nicht schlimm sein.
Wenn man sich nicht auskennt, warum antwortet man dann trotzdem?